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Auf in die USA! Aber mit welchem Visum? (Foto: © Camellia)
So viel steht fest: Wenn Sie Staatsbürger eines der 35 Länder sind, die unter das »Visa Waiver Program« (VWP, Programm für visumfreies Reisen) fallen wie zum Beispiel Deutschland, die Schweiz und Österreich, benötigen Sie zur Einreise in die USA kein Visum. Ein gültiger Reisepass und ein Rückflug-Ticket sind ausreichend, dann steht einem Aufenthalt in den USA für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen als Tourist oder Geschäftsreisender nichts mehr im Weg. Vor Reiseantritt müssen Sie allerdings eine ESTA-Genehmigung eingeholt haben.
Treffen diese Bedingungen auf Sie nicht zu, müssen Sie ein Visum für die USA beantragen. In Deutschland gibt es US-Vertretungen in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Leipzig und München. Welche für Sie zuständig ist, hängt im Wesentlichen von Ihrem Reisezweck ab, der wiederum bestimmt, in welche der Nichteinwanderungskategorien Sie fallen:
B1/B2 Besuchervisum für geschäftliche oder private Zwecke
C1/D Crew-Mitglieder-Visum
E1/E2 Handels- oder Investoren-Visum
F/M Studenten-Visum
H/L/O/P/Q Visum für vorübergehend Beschäftigte
I Journalisten-Visum
J Austauschbesucher-Visum
K Verlobten-Visum zur Einreise und Eheschließung mit einem US-Staatsbürger innerhalb von 90 Tagen
Das durch eine US-Botschaft oder ein -Konsulat ausgestellte Visum berechtigt Sie anzureisen, es garantiert nicht die Einreise. Erst der Einwanderungsbeamte trifft die Entscheidung, ob Sie zum Einlass in die USA berechtigt sind.
Wollen Sie aber nicht nur vorübergehend, sondern unbegrenzt und dauerhaft in die USA ziehen, müssen Sie ein Einwanderungsvisum beantragen. Wenn positiv beschieden, erhalten Sie die Greencard, die Sie zum unbegrenzten Aufenthalt und zur Arbeit in den USA berechtigt.
Grundsätzlich müssen Einwanderer einen Verwandten oder einen Arbeitgeber haben, der das Einwanderungsgesuch für sie bei der USCIS (U. S. Citizenship and Immigration Services, Büro für Staatsbürgerschafts- und Einwanderungs-Angelegenheiten) einreicht. Wie schnell ein Visum als Verwandter zur Verfügung steht, hängt dabei vom Verwandtschaftsgrad ab. Für nahe Verwandte wie Ehepartner, Eltern und minderjährige Kinder eines US-Staatsbürgers, die als unmittelbare Angehörige gelten, stehen Visa direkt zur Verfügung.
Für andere Verwandte wie zum Beispiel Geschwister oder verheiratete Kinder von US-Staatsbürgern wird jährlich nur eine begrenzte Anzahl von Visa ausgestellt, was zu langen Wartezeiten führen kann. Andere Verwandtschaftsgrade wie zum Beispiel Großeltern, Tanten, Onkel, Schwiegereltern und Cousins qualifizieren nicht zur Antragstellung.
Einwanderer können ihren eigenen Antrag nur dann selbst stellen, wenn sie bevorzugte Arbeitnehmer mit besonderen Qualifikationen, bedeutende Professoren/Forscher, bestimmte international tätige Führungskräfte, Investoren oder Gewinner der Greencard-Lotterie sind.
Haben Sie ein Einwanderungsvisum erhalten, so ist dies grundsätzlich sechs Monate für die Einreise in die Vereinigten Staaten gültig. Bei der Einreise erhalten Sie einen Stempel in Ihren Pass, der zunächst als Nachweis der legalen Aufenthaltsberechtigung gilt, bis Ihnen die Greencard zugestellt wird, die das U. S. Department of Homeland Security (Ministerium für Innere Sicherheit) ausstellt. Grundsätzlich ist die Greencard außerhalb der USA nur 364 Tage gültig. Sollten Sie sich länger als 364 Tage außerhalb der Vereinigten Staaten aufgehalten und keine Ausnahmegenehmigung erhalten haben, können Sie automatisch Ihren Status als Einwanderer verlieren.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient ausschließlich der allgemeinen Information.
Über die Autorin:
Sonja K. Burkard ist ehemalige deutsche Staatsanwältin und Gründerin der Kanzlei BURKARD LAW FIRM P. A. in Fort Myers. Sie ist anwaltlich zugelassen in Deutschland, Florida und New York. Telefon (239) 791-4400, E-Mail: info@burkardlawfirm.com