Trumps neuer Erlass erregte großes Aufsehen und warf viele Fragen auf. (Foto: © Billy Read)
Update 07.02.2017
Das Einreiseverbot wurde vorerst wieder außer Kraft gesetzt, nachdem ein Bundesrichter eine Aughebung des Erlasses erwirken konnte. Das Justizministerium legte darauf hin allerdings Berufung gegen die Blockade des Einreiseverbots ein.
Update 01.02.2017
Die betroffenen Länder sind Irak, Iran, Syrien, Libyen, Sudan, Somalia und Jemen. Selbst eine gültige Greencard oder ein anderes Dokument, das ausländischen Bürgern den Aufenthalt in den USA erlaubt, berechtigt Angehörige dieser Staaten vorerst nicht zur Einreise. Wie das Auswärtige Amt gestern mitteilte, sind "Deutsche Staatsangehörige, die auch eine der vorgenannten Staatsangehörigkeiten zusätzlich besitzen (sogenannte Doppelstaater) und mit gültigem US-Visum im deutschen Pass reisen, nach Auskunft der US-Behörden vom 31. Januar 2017 nicht vom Einreisestopp betroffen. Die letztliche Entscheidung trifft wie üblich der jeweilige US-Grenzbeamte am Flughafen ggfs. nach einer zusätzlichen Befragung."
Doppelstaatler sollen darüber hinaus auf Basis ihres deutschen Passes auch Visa beantragen können. Vom Einreiseverbot ausgenommen seien Inhaber von diplomatischen Visa, NATO-Visa und Visa der Kategorien C-2 für Reisen zu den Vereinten Nationen und der Kategorien G-1, G-2, G-3 und G-4.
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Selbst eine gültige Greencard oder ein anderes Dokument, das ausländischen Bürgern den Aufenthalt in den USA erlaubt, berechtigt Angehörige dieser Staaten vorerst nicht zur Einreise.
Darüber hinaus verfügte der Präsident ein Einreiseverbot für Flüchtlinge aus aller Welt für zunächst 120 Tage, im Fall von Syrern sogar auf unbestimmte Zeit. Wie welt.de berichtet, plant Donald Trump, diese Maßnahmen so lange aufrechtzuerhalten, bis "angemessene" Überprüfungsmechanismen entwickelt worden seien, die verhinderten, dass "radikale islamische Terroristen" in die Vereinigten Staaten gelangen könnten.
Bürgerrechtsorganisationen, die gegen den präsidialen Erlass vor dem Bundesgericht in New York geklagt hatten, konnten in der Nacht zum vergangenen Sonntag zumindest einen Teilerfolg verbuchen: Das Gericht verfügte, dass Besucher oder Flüchtlinge aus den betroffenen Staaten, die sich seit Freitag in den USA aufhalten und an den Flughäfen in Gewahrsam genommen worden waren, vorerst nicht ausgewiesen werden dürfen. Der Urteilsspruch lässt vermuten, dass zumindest Teile des präsidialen Dekrets nicht mit der amerikanischen Verfassung vereinbar sind.
Da die praktische Umsetzung des Dekrets derzeit noch nicht in allen Einzelheiten bekannt ist, sollten betroffene Reisende oder Visa-Antragsteller sich unbedingt vor Reiseantritt über die Webseite des Auswärtigen Amtes, beziehungsweise bei den Botschaften und Konsularen der USA auf dem Laufenden halten.
Seit der letzten Dezemberwoche werden darüber hinaus auf allen ESTA-Anträgen Angaben zu den Social-Media-Konten der Antragsteller abgefragt. Die Angaben sind aber derzeit noch freiwillig und die Nichtangabe hat nicht automatisch eine Verweigerung der ESTA-Einreisegenehmigung zur Folge. Weitere Infos hierzu finden Sie bei The American Dream.