Führerschein in Florida
Im Hinblick auf die Anerkennung von US-Führerscheinen in Deutschland ist einiges zu beachten. (Foto © Andriy Blokhin/Shutterstock.com)
Wie der ADAC auf seiner Website ausführt, gelten zum Fahren mit einem US-Führerschein in Deutschland zwei grundsätzliche Voraussetzungen: Sein Inhaber muss sich mindestens 185 Tage in den USA aufgehalten haben und bei der Rückkehr mindestens 18 Jahre alt sein. Trifft beides zu, ist es ihm gestattet, für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten den US-Führerschein in Deutschland zu nutzen, sofern dieser nicht abgelaufen ist. Neben dem Führerschein muss dann in der Regel auch eine Übersetzung und Klassifizierung der Fahrerlaubnis mitgeführt werden. Ob am jeweiligen Wohnort eine Übersetzung eines englischsprachigen Führerscheins benötigt wird, ist bei der zuständigen Behörde zu erfragen. Führerscheininhaber, die sich noch im 17. Lebensjahr befinden, müssen eine Umschreibung in eine sogenannte B17-Fahrerlaubnis zum Fahren mit einer namentlich darin genannten Begleitperson beantragen.
Um nach Ablauf der Sechs-Monats-Frist weiter in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen zu können, muss die US-Fahrerlaubnis in eine deutsche umgeschrieben werden. Eine Umschreibung ist nur möglich, solange der Führerschein noch nicht abgelaufen ist. Falls der Aufenthalt in Deutschland nicht länger als ein Jahr dauert, ist auch eine einmalige Verlängerung der Gültigkeit des US-Führerscheins um weitere sechs Monate möglich. Zur Umschreibung ist keine erneute praktische Prüfung nötig, wohl aber im Fall einiger US-Bundesstaaten, deren Prüfungsverfahren zu stark vom deutschen abweicht, eine erneute theoretische Prüfung. Zu diesen Bundesstaaten zählt auch Florida. Eine Liste über diesbezügliche Anforderungen beim Führerscheinerwerb in den verschiedenen US-Staaten sowie weiteren Ländern finden Sie hier. Wurde die Führerscheinprüfung in einem Staat abgelegt, der nicht in der Liste aufgeführt ist, ist in Deutschland sowohl eine theoretische als auch eine praktische Prüfung nötig. Im Fall von Lkw- und Motorradführerscheinen gilt dies generell für all US-Staaten.
Falls in den USA nach Ablegung der Führerscheinprüfung kein regulärer amtlicher Führerschein, sondern eine in ihrer Form davon abweichende Bescheinigung zur Fahrberechtigung ausgestellt wurde, ist bei der Umschreibung in Deutschland nachzuweisen, dass es sich dabei tatsächlich um ein gültiges Führerscheindokument handelt. Hierzu kann notfalls eine entsprechende Bescheinigung bei der US-Botschaft beantragt werden. In den USA ausgestellte Minderjährigen- oder Lernführerscheine ("provisional licences"), für deren Verlängerung eine erneute Prüfung nötig ist, sind in Deutschland generell ungültig.