Skyline von Miami
Das US-Verkehrsministerium will die Rechte von Passagieren bei Flugausfällen und -verspätungen stärken. Im Bild ein Flugzeug über der Skyline von Miami (Foto © View Apart/Shutterstock.com)
Laut dem Vorschlag des U. S. Department of Transportation, der am Mittwoch vergangener Woche veröffentlicht wurde, sollen Fluggesellschaften verpflichtet werden, den Ticketpreis für einen Inlandflug zu erstatten, wenn der Zeitpunkt des Abflugs oder der Ankunft um mindestens drei Stunden von dem im Flugplan vorgesehenen abweicht; bei internationalen Flügen soll diese Zeitspanne bei mindestens sechs Stunden liegen. Erstattungen sollen auch vorgeschrieben werden, wenn eine Airline den Abflug- oder Ankunftsflughafen ändert, zusätzliche Haltepunkte in den Flugplan einfügt oder durch den Wechsel zu einer anderen Art von Flugzeug eine "erhebliche Verschlechterung" des Reiseerlebnisses für die Passagiere herbeiführt. Die Regelung soll auch für Tickets gelten, die normalerweise nicht erstattet werden können und daher für gewöhnlich günstiger sind als reguläre Tickets.
Hintergrund des Vorschlags des Verkehrsministeriums ist laut der Nachrichtenagentur AP einerseits die gegenwärtige Häufung von Flugausfällen und -verspätungen, die zu einer Flut von Beschwerden betroffener Reisender führte. Zum anderen wandten sich viele Menschen an das Ministerium, die in den ersten Monaten nach Ausbruch der Corona-Pandemie Angst hatten, ihre bereits gebuchten Flüge anzutreten, aber keine Entschädigung erhielten. 2020 stieg die Zahl der beim Ministerium eingegangenen Beschwerden gegenüber dem Vorjahr fast auf das Siebenfache an.
Mit Blick auf den Umstand, dass die Fluggesellschaften es häufig vorziehen, als Entschädigung für ausgefallene oder verspätete Flüge Gutscheine auszugeben, statt Geld zurückzuerstatten, sieht die neue Regelung vor, dass derartige Gutscheine kein Verfallsdatum haben sollen, sofern den betroffenen Passagieren aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aufgrund geschlossener Grenzen offiziell von einem Flug abgeraten wird. Sofern die betroffene Airline oder Flugbuchungsagentur im Rahmen der Corona-Hilfen für wirtschaftlich angeschlagene Unternehmen finanzielle Unterstützung durch die US-Regierung in Anspruch genommen hat, soll sie allerdings dazu verpflichtet sein, die für die Tickets gezahlte Geldsummer direkt zu erstatten.
Nach der gegenwärtigen Regelung sind die Fluggesellschaften verpflichtet, Passagieren Entschädigungen anzubieten, deren Flüge storniert oder "in erheblichem Maße" geändert wurden; was genau unter einer Stornierung oder einer erheblichen Änderung zu verstehen ist, wurde jedoch nie näher definiert. Ein ausdrücklicher Anspruch auf Entschädigung besteht laut Select aus diesem Grund bisher nur dann, wenn eine Airline aufgrund der Überbuchung eines Flugs nicht in der Lage ist, einen Reisenden zu transportieren. Infolgedessen sah sich das Verkehrsministerium in der Vergangenheit immer wieder von den Fluggesellschaften herausgefordert, sie kraft ihrer Befugnisse zur Zahlung von Entschädigungen zu zwingen.
Nach der Veröffentlichung des Vorschlags des Ministeriums hat die Öffentlichkeit insgesamt 90 Tage Zeit, Kommentare dazu abzugeben. Offizielle Stellungnahmen der Fluggesellschaften gab es bis Redaktionsschluss noch nicht.