Gepäckverladung am Flughafen
In jüngster Zeit häuften sich die Fälle, dass am Flughafen aufgegebene Gepäckstücke nicht dort ankamen, wo ihre Besitzer auf sie warteten. (Foto © bibiphoto/Shutterstock.com)
Bei den ursprünglich von der Firma Apple auf den Markt gebrachten Airtags handelt es sich um etwa münzgroße Ortungsgeräte, die sich bequem beispielsweise in einer Geldbörse oder Schlüsseltasche deponieren lassen. Über ein von ihnen abgegebenes Ultrabreitbandsignal können sie mittels eines Smartphones, Tablets oder Laptops über eine Reichweite von je nach Hersteller maximal 60 bis 120 Metern geortet werden. Somit eignen sie sich hervorragend dafür, am Flughafen (aus den Augen) verlorenes Gepäck aufzuspüren.
Wie das Nachrichtenportal Watson berichtet, ist die Nutzung dieser Geräte bei Flügen allerdings bisher weder offiziell erlaubt noch verboten. Da von den in ihnen enthaltenen Lithiumbatterien im Frachtraum aber zumindest theoretisch eine Brandgefahr ausgehen könnte, liegt es im Ermessen der Fluggesellschaft, ob sie ihren Passagieren den Einsatz der Tracker erlaubt. So stellte die Lufthansa gegenüber Watson klar, dass man die Airtags analog zu anderen elektronischen Geräten wie Smartphones als "portable electronic devices" gemäß den Gefahrgut-Bestimmungen der International Civil Aviation Organisation ansehe. Daher sei ihre Mitführung im Gepäck nur gestattet, wenn ihre Sendefunktion deaktiviert werde, indem die Batterie aus dem Gerät genommen wird – womit sie für ihre Besitzer nutzlos sind.
Angesichts der geringen Größe der in den Geräten enthaltenen Knopfbatterien erscheint es freilich sehr unwahrscheinlich, dass von ihnen tatsächlich eine Gefahr ausgeht. Dementsprechend haben die meisten anderen Fluggesellschaften, insbesondere jene aus dem englischsprachigen Raum, bislang kein entsprechendes Verbot ausgesprochen oder erlauben ihren Passagieren sogar explizit die Nutzung von Airtags. Wer sein Gepäck auf diese Weise im Auge behalten will, sollte sich also vor dem Flug erkundigen, ob dies bei der gewählten Airline zulässig ist.