Der Import eines Autos von Deutschland in die USA ist mit erheblichem Aufwand verbunden. Einerseits entstehen Transportkosten von mindestens 1200 Dollar und weitere Gebühren von einigen hundert Dollar. Andererseits muss das Fahrzeug den US-amerikanischen Sicherheits-, Stoßstangen-, Diebstahlschutz- und Emissionsstandards genügen. Fahrzeuge, die den US-Vorschriften nicht entsprechen, müssen umgerüstet, wieder ausgeführt oder sogar zerstört werden. Die Kosten für eine Umrüstung (zum Beispiel der Einbau eines zusätzlichen Seitenaufprallschutzes oder eines neuen Katalysators) überschreiten bereits bei einem Mittelklassewagen oft die 10.000-Dollar-Marke.
Zudem sind im Ausland hergestellte Neu- und Gebrauchtwagen bei der Einfuhr in die USA auf Basis des tatsächlich gezahlten Kaufpreises oder des aktuellen Werts zu verzollen – ganz gleich ob das Fahrzeug für die persönliche Nutzung oder zum Zwecke des Verkaufs importiert wird.
Personen, die nicht in den USA ansässig sind (Non-Residents), werden von der Einfuhrsteuerzahlung und Umrüstungspflicht für ihr Fahrzeug befreit, wenn sie dieses für den persönlichen Gebrauch und für die Dauer eines Jahres importieren. In diesem Zeitraum darf mit den deutschen Kennzeichen und dem deutschen Führerschein gefahren werden. Nach Ablauf der Jahresfrist muss das Fahrzeug jedoch wieder ausgeführt werden.
Aber auch andere Ausnahmen sind möglich. Non-Residents können Autos und Motorräder zollfrei für die Teilnahme an Rennen, anderen Veranstaltungen (zum Beispiel Ausstellungen) und zu Forschungszwecken vorübergehend einführen. Sie benötigen hierfür aber die vorherige Genehmigung der United States Environmental Protection Agency (EPA), die nur solchen Rennwagen erteilt wird, die für die Benutzung auf Straßen oder Highways nicht geeignet erscheinen. Ebenso gelten besondere Regelungen für Oldtimer. Ist das Fahrzeug mindestens 21 Jahre alt und im unveränderten Originalzustand, entfallen die EPA-Anforderungen bei der Einfuhr.
Entschließt man sich dennoch für den Autoimport, muss Folgendes beachtet werden:
1. Der Eigentümer muss sämtliche Einfuhrformalitäten erledigen. Es ist durchaus empfehlenswert, hierfür einen gewerblichen Zollmakler einzuschalten.
2. Bei der Zollabfertigung müssen jeweils im Original neben dem Seefrachtbrief der Reederei beziehungsweise des Spediteurs auch die Kaufrechnung, die ausländische Zulassung und alle weiteren Dokumente, die das Fahrzeug betreffen, etwa hinsichtlich der US-Abgasvorsschriften, vorgelegt werden.
3. Der Unterboden des Fahrzeugs ist vor der Einfuhr mit einem Dampfstrahlreiniger oder in ähnlich gründlicher Weise zu reinigen, um Überbleibsel fremden Bodens zu beseitigen. Das U. S. Department of Agriculture versucht durch diese Maßnahme, die Einschleppung gefährlicher Pflanzenschädlinge zu verhindern.
4. Von der Benutzung des Fahrzeugs als »Frachtcontainer« ist dringend abzuraten. Viele Reedereien beziehungsweise Spediteure verweigern den Transport von Fahrzeugen, die persönliche Gegenstände enthalten. Das hat viele Gründe: Nicht nur, dass diese Gegenstände während des Transports verloren gehen oder gestohlen werden könnten. Für den gesamten Inhalt des Fahrzeugs muss bei der Einfuhr eine Steuererklärung abgegeben werden – Unterlassung kann eine Geldstrafe oder sogar die Beschlagnahmung des Fahrzeugs mitsamt Inhalt zur Folge haben. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass das Fahrzeug durch Dritte zum Transport illegaler Betäubungsmittel benutzt wird.
5. An dem importierten Fahrzeug sollte bei der Einfuhr das Nationalitätszeichen angebracht sein. Das Mitführen des internationalen Führerscheins ist zu empfehlen.
6. Soll das Fahrzeug endgültig aus Deutschland ausgeführt werden, sollte dieses mit Ausfuhrkennzeichen (Exportkennzeichen oder Zollkennzeichen) versehen werden. Erteilt werden diese von den zuständigen Kfz-Zulassungsstellen. Die Gültigkeit kann von dem Zulassenden zwischen 14 Tagen und einem Jahr gewählt werden und erlischt mit Ablauf des Zulassungsdatums automatisch. Bis dahin muss das Fahrzeug aus Deutschland ausgeführt worden sein.
Eine Liste der bei der National Highway Traffic Safety Administration (NHTSA, US-Bundesbehörde für Straßen- und Fahrzeug- sicherheit) registrierten Importeure, die über entsprechende Erfahrungen verfügen, kann unter www.nhtsa.dot.gov/cars/rules/import/ eingesehen werden.
(Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient ausschließlich der allgemeinen Information.)
Über den Autor:
Maximilian J. Schenk, Esq. ist Managing Member der Kanzlei Schenk & Associates, PLC in Miami, Marco Island und Naples, Telefon (305) 444-
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