Immer mehr Deutsche schaffen sich ein Feriendomizil in Florida an. Doch bevor man sich eine Immobilie zulegt, sollte man sich der schwierigen erbrechtlichen Folgeprobleme bewusst sein. (Foto:©Thomas Van Sciver)
Die rechtlich komplexe Situation bei der Vererbung eines Ferienhauses in Florida ergibt sich daraus, dass ein deutscher Staatsangehöriger grundsätzlich nach deutschem Recht beerbt wird, das unbewegliche Auslandsvermögen jedoch nach dem Recht des Belegenheitsorts der Immobilie, also nach floridianischem Recht. Beim Ableben des Erblassers hat ein deutsches Testament in Florida keinen Einfluss auf ein vom Gericht verordnetes Nachlassverfahren in Florida, und es hilft auch in keiner Weise, die anfallende amerikanische Erbschaftsteuer zu vermeiden. Die meisten ausländischen Immobilienbesitzer haben deshalb in Florida und den USA ein erhebliches Kosten- und Steuerrisiko.
Egal woher ein Testament stammt, es muss in Florida bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um anerkannt zu werden. Nicht viele Immobilieneigentümer sind sich dieser so genannten Nachlassspaltung bewusst und versäumen es daher, diese angemessen in einer Verfügung von Todes wegen zu berücksichtigen. Ein Testament wird in Deutschland entweder eigenhändig, das heißt handschriftlich, geschrieben und unterschrieben oder von einem Notar beurkundet. Floridianisches Erbrecht sieht hingegen die Unterschrift zweier Zeugen vor – eine Regelung, die von Deutschen oftmals nicht beachtet wird.
Obgleich der Staat Florida grundsätzlich ausländische Testamente anerkennt, sofern diese die Form- und Ausführungsvorschriften des anderen Landes erfüllen, besteht die große Gefahr, dass wichtige Teile des Testaments für nichtig erklärt werden.
Beispiele:
Erstens muss der im Testament bestimmte Nachlassverwalter ein Florida »Resident« oder ein Familienmitglied sein. Dies wird in ausländischen Testamenten oftmals missachtet. Zweitens sollte das ausländische Testament mangels Erfüllung der strengen Formvorschriften in Florida nicht anerkannt werden, dann wird der floridianische Teil des Nachlasses so behandelt, als gäbe es gar kein Testament.
In diesem Fall würde der Bundesstaat Florida über die Verteilung des Nachlassvermögens bestimmen. Dies könnte erhebliche Folgen für die Erben mit sich bringen. Drittens genießt der überlebende Ehepartner in Florida bestimmten Erbschutz – egal wie im ausländischen Testament verfügt wurde. Der Inhalt des Testaments, Formvorschriften und die verschiedenen Rechtsansprüche sollten daher rechtzeitig mit einem erfahrenen Anwalt in Florida besprochen werden.
Um diese dem Erblasserwillen widersprechenden Konsequenzen der Nachlassspaltung zu vermeiden, stehen zahlreiche juristische Raffinessen zur Verfügung. Zunächst ist es auf jeden Fall ratsam, beim Aufsetzen der letztwilligen Verfügung auch die floridianischen Formvorschriften einzuhalten.
Weitere Absicherungen in der Nachlassplanung bestehen unter anderem in der Gründung einer Gesellschaft unter Einbringung der Auslandsimmobilie oder die vorweggenommene Erbfolge in Form einer Schenkung. Ähnliche Komplikationen wie bei der Testamentserrichtung können bei den nach deutschem Recht möglichen gemeinschaftlichen Testamenten, Erbverträgen sowie der Anordnung der Vor- und Nacherbschaft und der Testamentsvollstreckung auftreten, da diese in Florida nicht oder nur eingeschränkt anerkannt sind.
Über den Autor:
Maximilian J. Schenk ist Attorney at Law und Managing Member von Schenk & Associates, PLC, Counselors at Law mit Büros in Miami, Naples und Marco Island. Telefon (305) 444-2200, E-Mail: info@schenk-law.com