Grundsätzlich können Privatpersonen und Gesellschaften jeder Rechtsform an dem Programm teilnehmen. (Foto: © martan)
Das aktuelle »Offshore Voluntary Disclosure Program« wurde im Januar 2012 lanciert, nachdem die vorangegangenen Programme in den Jahren 2011 beziehungsweise 2009 gut angenommen worden waren und dem Fiskus insgesamt Einnahmen von 4,4 Milliarden Dollar beschert hatten. Die an dem Programm teilnehmenden Steuerzahler konnten hierdurch ihren steuerlichen Pflichten nachkommen, zivilrechtlichen Strafen entgehen und eine strafrechtliche Verfolgung vermeiden.
Die Identifizierung von Personen und/oder Gesellschaften mit nicht offengelegten ausländischen Konten hat. für den IRS inzwischen eine besonders hohe Priorität. Dem IRS werden derartige Informationen immer häufiger durch anonyme Hinweise sowie durch die vom IRS auferlegten Auskunftsverpflichtungen und Meldebestimmungen ausländischer Finanzinstitute (Foreign Account Tax Compliance Act – »FATCA« sowie Form 8938 – Statement of Specified Foreign Financial Assets) zur Verfügung gestellt.
Die Neuauflage des OVDP-Programms bietet nun die Möglichkeit, eine Selbstdeklaration vorzunehmen, falls die US-Steuerpflichten nicht oder nicht vollständig erfüllt wurden. Sie lehnt sich dabei stark an die zweite Offshore Initiative von 2011 an, insbesondere was die Bußenhöhen angeht.
Lediglich in der höchsten Bußenkategorie findet eine Erhöhung von 25 Prozent auf 27,5 Prozent des höchsten Wertes der Gelder im Ausland in den letzten acht Jahren statt. Der tiefste Bußensatz bleibt auch unter dem neuen OVDP bei 5 Prozent des höchsten Wertes der Gelder im Ausland. Dieser kann unter bestimmten Voraussetzungen angewendet werden, insbesondere darf der Steuerpflichtige nicht in den USA wohnen, muss in seinem Wohnsitzland (zum Beispiel Deutschland) sämtliche steuerliche Pflichten erfüllt haben und seine Erträge aus US-Quellen müssen kleiner sein als 10.000 Dollar pro Jahr.
Grundsätzlich können Privatpersonen und Gesellschaften jeder Rechtsform mit nicht erklärten Einnahmen im Zusammenhang mit ihren ausländischen Finanzkonten an dem Programm teilnehmen. Entscheidet sich der Steuerpflichtige für eine Teilnahme an dem Programm, ist im Vorfeld eine zivil- sowie strafrechtliche Prüfung und Freigabe durch die entsprechende Kriminalbehörde zu beantragen. Die Freigabe selbst ist keine Garantie, erfolgreich in das Programm aufgenommen zu werden. Die Vorgaben des Programms müssen wahrheitsgemäß, zeitnah und vollständig vom Steuerpflichtigen erfüllt werden. Bei Aufnahme in das Programm muss der Steuerpflichtige alle ursprünglich eingereichten und in diesem Zuge korrigierten Steuererklärungen für einen Zeitraum von bis zu acht Jahren einreichen sowie alle Steuerrückstände und Zinsen begleichen.
Für im Ausland lebende amerikanische Staatsbürger und andere Personen, die keine Steuererklärungen abgegeben haben und nur geringe oder keine Steuerzahlungen schulden, hat der IRS Regelungen zur Erleichterung angekündigt.
Sollten Sie sich für die Teilnahme an den genannten Programmen qualifizieren, empfehlen wir Ihnen dringend, Ihren Steuerberater und/oder Anwalt zu konsultieren, um Ihre Alternativen zu besprechen.
Über den Autor:
Hugh W. Nevin Jr. ist Director der Anwaltskanzlei Cohen & Grigsby
in Naples und Pittsburgh.
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