(Foto: © Olga Belova)
FLORIDA SUN MAGAZINE: Frau Loeffler, wie unterscheidet sich das Berufsbild eines Steuerberaters in den USA von dem in Deutschland?
MARENA LOEFFLER: Im Prinzip ist die Berufspraxis in beiden Staaten fast identisch. Das Spektrum reicht von der Steuerdeklarierungsberatung (»tax compliance«) über die Steuerrechtsdurchsetzungsberatung (»tax litigation«) bis hin zur Steuergestaltungsberatung (»tax planning«).
Und noch eines ist gleich: Mit dem Verständnis des Steuerrechts ist die Mehrzahl sowohl der amerikanischen als auch der deutschen Staatsbürger überfordert!
Richtig, und mit einer durchgreifenden Vereinfachung des Steuerrechts ist auch hierzulande nicht zu rechnen – selbst wenn Präsident Donald Trump etwas anderes versprochen hat. Tatsächlich ist der gerade verabschiedete Steuerreformplan mit über 1000 Seiten ja ein ziemliches Schwergewicht...
Der Traum von der Steuererklärung auf dem Bierdeckel bleibt eine Illusion?
Davon bin ich überzeugt. Insbesondere für Europäer, die hier in den Vereinigten Staaten auf die eine oder andere Weise steuerpflichtig sind, dürfte eine qualifizierte Beratung auch in Zukunft unumgänglich sein.
Ist denn in den USA auch immer Steuerberater drin, wo »Steuerberater« draufsteht?
Keineswegs! Während in Deutschland nur jemand als Steuerberater tätig sein darf, der nach einer entsprechenden Ausbildung und erfolgreich abgelegten Prüfung zum Steuerberater bestellt worden ist, sind die Regeln hier wesentlich lockerer. Für die Position eines sogenannten »tax return preparer« etwa ist keinerlei Ausbildung, Abschluss oder Lizenz erforderlich. Jeder, der diese Tätigkeit ausüben möchte, kann dies tun. Das schließt die Erstellung von Steuererklärungen für andere unter Erhebung einer Dienstleistungsgebühr ein.
Klingt nicht sehr vertrauenserweckend!
Nein, nicht wirklich. Ein sogenannter »enrolled agent« hat dagegen immerhin ein Ausbildungsprogramm bei der amerikanischen Finanzbehörde absolviert, in dem er spezifisch für die Erstellung von Steuererklärungen trainiert worden ist.
Was ist mit dem »certified public accountant« (CPA)?
Diese Ausbildung ist am ehesten mit dem deutschen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zu vergleichen. In Florida ist allein für die Zulassung zur Prüfung ein 5-jähriges Studium Voraussetzung, das neben Rechnungswesen und Steuerkursen auch solche in Betriebswirtschaft beinhaltet. CPAs sehen ihre Aufgabe denn auch längst nicht mehr in der bloßen Steuerrechtsanwendung, sondern verstärkt darin, dem Mandanten steuerliche Entscheidungshilfen im Planungsstadium zu geben.
Ist eine derartige Qualifizierung für einen Deutschen, der hier in Florida ein Ferienhäuschen besitzt, das er für einen Teil des Jahres vermietet, und so in den USA steuerpflichtig wird, denn überhaupt nötig? Die Gebühren eines einfachen »tax preparation service« liegen ja meist deutlich unter dem Honorar eines CPA.
Das mag schon sein, aber die Mitarbeiter von Firmen wie H&R Block oder Jackson Hewitt sind häufig angelernte Kräfte, denen oft nicht viel mehr beigebracht worden ist als die Bedienung der Software. Da kann es schon mal passieren, dass übersehen wird, dass selbst Personen, die in den USA nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind – also sogenannte »nonresident aliens« – mit ihren aus US-amerikanischen Quellen bezogenen Einkünften der beschränkten Steuerpflicht unterliegen. Darunter fallen etwa die von Ihnen erwähnten Mieteinnahmen, Zinsen, die von einem in den USA ansässigen Schuldner gezahlt werden, Dividenden einer US-Kapitalgesellschaft und Lizenzgebühren. Und natürlich sämtliche Einkünfte aus einer in den USA ausgeübten Tätigkeit. Unter Umständen unterliegen Ausländer ohne dauerhafte Aufenthaltserlaubnis sogar der unbeschränkten Steuerpflicht – und wissen es nicht einmal.
Stichwort »physical presence test«.
Genau! Dabei wird geprüft, ob die Person sich im betreffenden Kalenderjahr an mindestens 31 Tagen in den USA aufgehalten
hat und ob die Summe der Anwesenheitstage in jenem Kalenderjahr zuzüglich 1/3 der Anwesenheitstage im Vorjahr und 1/6 der Anwesenheitstage im vorletzten Jahr mindestens 183 Tage beträgt.
Klingt ziemlich kompliziert!
Gerade deshalb empfehle ich jedem Ausländer, bei der Wahl des Steuerberaters hier in den USA nicht die scheinbar günstigste Variante zu wählen. Eine wissentlich oder unwissentlich verspätete, fehlerhafte oder unvollständige Steuererklärung kann nicht nur erhebliche Nachzahlungen oder Strafen nach sich ziehen, sondern im schlimmsten Fall auch Einfluss auf die zukünftige Einreiseerlaubnis oder sogar strafrechtliche Konsequenzen haben.
Immerhin: Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den USA schützt ja vor zweifacher Besteuerung.
Schon richtig: Einkommensteile, auf die bereits deutsche Einkommensteuer gezahlt wurde, werden in den USA nicht besteuert. Oft wird aber übersehen, dass diese im »tax return« aufgelistet werden müssen.
Oft bevorzugen Deutsche einen deutschsprachigen Steuerexperten in den USA.
[Lacht.] Sie werden sich natürlich nicht wundern, dass ich diese Vorliebe nur begrüßen kann. Gerade was die Fachsprache, aber auch das Verständnis der Unterschiede der Steuersysteme beider Länder angeht, erweist es sich immer als Vorteil, in der Muttersprache kommunizieren zu können.
Frau Löffler, wir danken Ihnen für das Gespräch!
Über die Autorin
Marena Loeffler ist CPA und Inhaberin von Allure International Tax Consulting in Bonita Springs. Telefon (239) 992-3355; E-Mail: mloeffler@alluretax.com