Was genau bedeutet Tangible Tax? Unser Steuer-Experte Friedrich W. Schmidt klärt Sie auf.(Foto: © Argus)
Was ist unter der »Tangible Tax« in Zusammenhang mit meiner Immobilie zu verstehen?
Die Tangible Tax ist eine Vermögensteuer. Diese Vermögensteuer wird von den »Counties«, sprich Landkreisen, erhoben, also genauso wie die Grundsteuer. Es gibt keine einheitliche Regelung. Im Prinzip wird jedoch die Vermögensteuer, von wenigen Ausnahmen abgesehen, in fast allen Staaten berechnet. Der Steuersatz bewegt sich zurzeit zwischen ca. 1,6 bis 2 Prozent.
Man muss in Zusammenhang mit der Tangible Tax zwei Unterscheidungen vornehmen:
Handelt es sich um eine geschäftlich genutzte Immobilie, wird die Steuer auf das Anlagevermögen erhoben. Alle Vermögenswerte, die bei der Bilanzierung aufgelistet sind, fallen darunter – so zum Beispiel Maschinen, Geräte, Möbel etc.
Auch Eigentümer einer Immobilie, die vermietet oder zur Vermietung angeboten wird, sind zur Abgabe einer »Tangible-Personal-Property-Tax«-Erklärung verpflichtet. Falls der Eigentümer mehrere Objekte hat, muss für jedes Objekt eine Erklärung abgegeben werden.
Der Abgabetermin ist der 30. April jedes Jahres. Die Angaben in der Erklärung beziehen sich auf den Wert am 1. Januar des jeweiligen Jahres. Anzugeben sind alle Möbel, Haushaltsgeräte, Geschirr, Gardinen, Rollläden etc. Berechnungs-grundlage ist der Einkaufspreis ohne Steuer. Sollten jedoch auch Einbau- oder Frachtkosten entstanden sein sind diese zu berücksichtigen. Das Anschaffungsdatum ist aufzulisten. Wenn die Liste einmal aufgestellt ist, kann diese natürlich jedes Jahr den Veränderungen angepasst werden.
Für die Zahlung der Steuer gilt folgende Regelung:
Sind weniger als 50 Dollar fällig, ist der volle Betrag am 30. April zahlbar. Ist der Betrag höher, ist die Hälfte am 30. April zu zahlen und die andere Hälfte am 31. Oktober. Bei Nichteinhaltung der Zahlungen werden Zinsen und Strafgebühren berechnet.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient ausschließlich der allgemeinen Information.
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Über den Autor:
Friedrich W. Schmidt ist Steuerberater bei Allure Accounting LLC in Bonita Springs. Telefon (239) 992-3355
E-Mail: FSchmidt@allureaccounting.com