Die Rückgabe der Greencard kann steuerliche Auswirkungen haben. (Foto: © Garry L.)
Die Rückgabe der Greencard sollte sehr sorgfältig geprüft werden, da sich Auswirkungen ergeben können, die möglicherweise nicht gewollt sind. Am 17. Juni 2008 ist in den USA ein neues Steuergesetz in Kraft getreten. Der Name: Heroes Earnings Assistance and Relief Tax Act.
Dabei wurde eine Vielzahl von Änderungen vorgenommen – unter anderem auch bezüglich der Rückgabe der Greencard und der Aufgabe der US-Staatsbürgerschaft. Bis dato war für diesen Fall eine erweiterte beschränkte Steuerpflicht für einen Zeitraum von zehn Jahren vorgesehen. Verschiedene Einkünfte wurden so behandelt, als stammten sie aus US-Quellen und wurden daher der US-Besteuerung unterworfen. Das ist nun Vergangenheit. Jetzt gilt eine fiktive Veräußerung des gesamten weltweiten Vermögens am Tag der Aufgabe der Greencard oder der Staatsbürgerschaft.
Von der sogenannten Expatriation Tax (Wegzugsbesteuerung) sind alle Personen betroffen, die eine US-Staatsangehörigkeit besitzen oder Inhaber einer Greencard sind. Bei Letzteren ist zu beachten, dass sie die Greencard über einen Zeitraum von mindestens 8 Jahren während der vergangenen 15 Jahre im Besitz haben müssen. Die Wegzugsbesteuerung greift jedoch nur unter folgenden Voraussetzungen:
• Wenn die jährliche US-Steuer nach Berücksichtigung der ausländischen Steuer im Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre größer war als 145.000 Dollar.
• Wenn das Vermögen zwei Millionen Dollar oder mehr am Tag der Aufgabe der Greencard oder der US-Staatsbürgerschaft beträgt.
• Wenn kein einwandfreier Beweis der Besteuerung der vergangenen fünf Jahre möglich ist.
Es ist auch ein jährlicher Freibetrag festgelegt. Für das Jahr 2010 betrug dieser 627.000 Dollar.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient ausschließlich der allgemeinen Information.
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Über den Autor:
Friedrich W. Schmidt ist Steuerberater bei Allure Accounting, LLC in Bonita Springs. Telefon (239) 992-3355, E-Mail: FSchmidt@allureaccounting.com