Das Thema Steuern beinhaltet oft viele Fragen. Unser Experte hilft. (Foto: © Florida Sun Magazine 02/2007)
Frage: Ich bin »Non-Resident«, habe eine Immobilie in Florida, die verkauft werden soll. Mit welchen steuerlichen Auswirkungen habe ich zu rechnen?
Antwort: Als »Non-Resident« müssen Sie beim Verkauf eine amerikanische Steuererklärung abgeben. Hierbei handelt es sich um das Formblatt 1040NR. Abgabetermin für Non-Resident-Personen ist der 15. Juni. Befindet sich die Immobilie mehr als zwölf Monate in Ihrem Besitz, beträgt der Steuersatz 15 Prozent. Auf jeden Fall ist darauf zu achten, dass der erzielte Gewinn auch bei der Einkommensteuererklärung Ihres Hauptwohnsitzes erfasst wird. Durch das Doppelbesteuerungsabkommen entsteht keine doppelte Steuerbelastung. Mithilfe des Anrechnungsverfahrens wird die in den USA gezahlte Steuer berücksichtigt.
Wie verhält es sich mit der 183-Tage-Regelung und deren Berechnung?
Antwort: Wenn Sie sich als ausländischer Staatsangehöriger in den Vereinigten Staaten aufhalten, muss geprüft werden, ob Sie der amerikanischen Steuerpflicht unterliegen. Diese Prüfung ist relativ einfach: Sie befinden sich mindestens 31 Tage im laufenden Kalenderjahr in den USA und zusammengerechnet in den vergangenen drei Jahren 183 Tage.
Die Formel hierzu:
1. sämtliche Tage des laufenden Jahres
2. ein Drittel der Tage des Vorjahres der Anwesenheit
3. ein Sechstel der Tage des Vorjahres
Ein Beispiel: 100 Tage in 2006, 40 Tage in 2005 und 30 Tage in 2004. Insgesamt ergeben sich 170 Tage – das heißt, Sie haben den Status, der keine Steuerpflicht auslöst, da das Ergebnis unter 183 Tagen liegt. Einfach gerechnet: Wenn Sie sich pro Kalenderjahr nicht länger als 121 Tage in den USA aufhalten, kommt für Sie keine Steuerpflicht in Frage. Sollten Sie jedoch die 183 Tage überschreiten, gibt es eine Lösung, die nicht zur Steuerpflicht führt. Zum Abgabetermin der Non-Resident-Steuererklärung zum 15. Juni des Jahres erklären Sie mit dem Formblatt 8840 der IRS gegenüber, dass Ihr Lebensmittelpunkt nicht die Vereinigten Staaten sind. Tun Sie dies nicht, kann es Ärger mit der Steuerbehörde geben, denn Sie verstoßen gegen bestehende Gesetze.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient ausschließlich der allgemeinen Information.
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Stichwort: »Steuer-Kolumne«.
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