Welche Steuerformular sind in den USA besonders zu beachten? (Foto: © Robyn Mackenzie)
Antwort: Dies ist keine einfache Frage. Es kommt in erster Linie darauf an, mit welchem Status Sie in den USA leben. Sind Sie ein »Non-Resident-Alien«, der in den USA nur beschränkt steuerpflichtig ist? Oder haben Sie den Status eines »Permanent Resident« oder »US-Citizen«? Die erste Klärung ist: Welche US-Einkommensteuererklärung muss gefertigt werden? Nur wenn bestimmte Gründe vorliegen, müssen Sie als Non-Resident eine Steuererklärung mit dem Formular 1040NR abgeben. Als Permanent-Resident oder amerikanischer Staatsbürger sind Sie grundsätzlich zur Abgabe einer Erklärung mit dem Formular 1040 verpflichtet. Um Fehler zu vermeiden, sollten Sie auf alle Fälle einen steuerlichen Rat bei einem Experten Ihres Vertrauens einholen.
Aus gegebenem Anlass hier ein paar Anmerkungen zu zwei bestimmten Formularen:
• Formular 1099-misc
Dieses Formular betrifft sowohl Non-Residents als auch Permanent-Residents und US-Citizens. Wenn Sie für eine Tätigkeit jemanden beschäftigen, der im Firmenkopf (Rechnung) nicht deutlich erkennbar die Gesellschaftsform Inc. oder Corp. ausweist, müssen Sie unbedingt zuerst von dem für Sie arbeitenden selbständigen Contractor die Form W-9 anfordern. Mit dieser Form bestätigt Ihnen der Unternehmer, dass er die Einkünfte versteuert. Sie müssen bis zum 31. Januar des Folgejahres die Form 1099-misc dem Unternehmer und außerdem der amerikanischen Finanzbehörde zuschicken. Damit unterrichten Sie den Unternehmer, dass keine Steuer abgeführt wurde und auch die Finanzbehörde von der Einnahme des Unternehmers.
Beschäftigen Sie einen Non-Resident (z.B. für die Pflege einer Internetseite aus dem Ausland, weil er in den USA keine Arbeitserlaubnis hat), müssen Sie die Form W-8BEN verlangen. Damit erklärt Ihnen die Person, dass die erzielten Einkünfte im Heimatland versteuert werden. Dadurch entfällt die Besteuerung in USA. Wird W-8BEN, aus welchen Gründen auch immer, nicht abgegeben, sind Sie verpflichtet, einen Steuerabzug von 30 Prozent vorzunehmen und an die IRS abzuführen.
• Formular 8938
Dieses Formular betrifft Non-Residents, nur in speziellen Fällen Permanent-Residents und US-Citizens. Die Abgabe dieser Form ist gemeinsam mit der Steuererklärung zum 15. April des Folgejahres einzureichen. Sie betrifft nur Personen und keine Gesellschaften. Die Angaben sind umfangreicher und detaillierter als die Erklärungen in der Form TDF 90-22.1 (separate Einreichung zum 15. Juni des Folgejahres).
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient ausschließlich der allgemeinen Information.
Über den Autor:
Friedrich W. Schmidt ist Steuerberater bei Allure Accounting, Inc. in Bonita Springs. Telefon (239) 992-3355, E-Mail: FSchmidt@allureaccounting.com
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