Viele träumen von einem Leben in Florida. Mit einer Investition ab 200.000 US $ kommt man dem Traum schon näher. (Foto: ©Tomasz Kawka)
Der Unternehmenskauf in Florida kann für Menschen, die langfristig in die USA übersiedeln wollen, ein probater Start sein. Im Folgenden beschreiben wir die allgemeinen Rahmenbedingungen sowie Verfahrensschritte, die beim Unternehmenskauf durchlaufen werden. Die wesentlichen inhaltlichen Aspekte des Unternehmenskaufs werden in einem Folgeartikel erläutert.
Ausgangslage: Sie und Ihre Familie träumen davon, Ihren Lebensmittelpunkt ins sonnige Florida zu verlegen, oder suchen eine neue berufliche Herausforderung als selbstständiger Unternehmer im dynamischen Wirtschaftsumfeld des »Sun Belt« der USA.
Lösungsansatz: Um diesen Lebenstraum zu verwirklichen, bietet es sich an, ein klein- bis mittelgroßes Unternehmen in einem Wirtschaftsbereich zu erwerben, mit dem man vertraut ist. Damit ein solches Projekt von Anfang an Aussicht auf Erfolg hat, sollte man über eine Investitionssumme von mindestens 200.000 Dollar verfügen und übergangsweise seinen sonstigen Lebensunterhalt gesichert haben. Diese Investitionssumme dient dabei auch als relativ sichere Grundlage für die Erteilung eines Visums, zum Beispiel eines E2-Investorenvisums.
Analyse: Beim Unternehmenskauf müssen kaufmännische und rechtliche Fragen systematisch geklärt werden. Aus wirtschaftlicher Sicht bietet der Erwerb eines bestehenden Unternehmens einen wesentlichen Vorteil gegenüber einer Neugründung. Ein Unternehmen mit bestehendem Marktanteil und festem Kundenstamm hat die einer Neugründung innewohnenden Risiken bereits erfolgreich hinter sich gelassen. Ungeachtet dessen muss das anvisierte Kaufobjekt in wirtschaftlicher und juristischer Hinsicht intensiv auf seine wirtschaftliche Nachhaltigkeit und Tauglichkeit geprüft werden.
Ein für den jeweiligen Investor geeignetes Unternehmen kann mithilfe eines so genannten Business Brokers gefunden werden. Dieser hat im Internet Datenbanken, in denen zum Verkauf stehende Unternehmen stichpunktartig (Umsatz, Rendite, Tätigkeitsfeld, Kaufpreisvorstellungen) beschrieben werden. Nachdem Sie sich ein für Sie interessantes Kaufobjekt ausgesucht haben, läuft das sich anschließende Übertragungsverfahren in den Grundzügen standardmäßig ab. In den meisten Fällen wird ein Vertrag abgeschlossen, der sowohl die schuldrechtlichen Aspekte (Verpflichtungsgeschäft) als auch die Übertragungsmodalitäten (Verfügungsgeschäft) regelt.
Oft bieten Business Broker Standardverträge an, die ohne vorherige Rechtsberatung von Käufer und Verkäufer unterschrieben werden – wovon jedoch dringend abzuraten ist. Daher ist unbedingt darauf zu achten, dass dem Käufer die Möglichkeit eingeräumt wird, sich rechtlich beraten zu lassen, bevor der Vertragsinhalt rechtlich bindend wird. Dadurch behält sich der Käufer vor, ratsame Nachverhandlungen durchzuführen, insbesondere was gewisse Übertragungsvoraussetzungen, Rücktrittsrechte und Due Diligence angeht.
Käufer und Verkäufer vereinbaren gewöhnlich einen Zeitraum von mindestens 30 Tagen zwischen Vertragsabschluss und Übertragungszeitpunkt. Während dieser Zeit findet das »Due-Diligence-Verfahren« statt, in dessen Rahmen der Käufer das Unternehmen auf seine wirtschaftliche Ertragsfähigkeit einschließlich sämtlicher juristischer Aspekte prüft. Bei erfolgreichem Abschluss der Due-Diligence-Prüfung steht einer Übertragung des Unternehmens auf den Käufer nichts mehr im Wege.
Fazit: Obwohl der dargestellte Erwerbsprozess relativ standardisiert erscheint, gibt es Varianten und Besonderheiten mit erheblichen Konsequenzen. Die Details des Transaktionsprozesses und die Verhandlungsergebnisse entscheiden darüber, ob ein Erfolg versprechendes Geschäft gemacht wurde oder nicht. Aus diesem Grund ist die Beratung durch einen erfahrenen Transaktionsanwalt, der den Unternehmenskauf von Anfang an begleitet, ein unbedingtes Muss.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient ausschließlich derallgemeinen Information.
Über den Autor:
Carlos H. Galaniuk ist ein deutschsprachiger Anwalt bei Galaniuk Law & Consult in Miami und Deutschland. Telefon USA: (305) 455-8698; Telefon Deutschland: 0170-5432 069; E-Mail: chg@galaniuklaw.com