1 von 2
2 von 2
Die LCC Geschäftsform in den USA. (Foto: © Florida Sun Magazine 3/07)
Bei der LLC wird – vergleichbar mit der Corporation – die persönliche Haftung der Gesellschafter eingeschränkt und das persönliche Vermögen eines Eigentümers vom Gesellschaftsvermögen separiert. Darüber hinaus gibt es wenige rechtliche Einschränkungen im Zusammenhang mit den Eigentumsverhältnissen, das heißt, im Regelfall dürfen natürliche Personen (auch ohne US-Wohnsitz) sowie Personen- und Kapitalgesellschaften Gesellschafter einer LLC sein.
Einer der Vorteile der Limited Liability Company ist ihre im Vergleich zur Corporation einfache Gründung. Die LLC entsteht durch das Einreichen der Gründungsdokumente (»Articles of Organization«) beim Florida Department of State (vergleichbar mit dem deutschen Handelsregister). Die Leistung einer minimalen Mindestkapitaleinlage ist in der Regel erforderlich.
Ein markanter Unterschied zwischen einer Corporation und einer LLC ist, dass eine Corporation Aktienzertifikate an seine Anteilseigner vergibt, hingegen bei der LLC die Gesellschafterverhältnisse in einem Gesellschaftsvertrag, einem so genannten »Operating Agreement«, geregelt werden. Die LLC unterliegt hierbei nur wenigen zwingenden Vorschriften und ist damit wesentlich flexibler als eine Corporation.
Grundsätzlich sind alle Gesellschafter geschäftsführungs- und vertretungsbefugt (»Member-Managed LLC«), die Geschäftsführung kann jedoch durch entsprechende Regelungen im Operating Agreement auf ein so genanntes »Board of Managers« (»Manager-Managed LLC«) übertragen werden. Die Struktur der LLC lässt darüber hinaus Raum für die Einmann-Gesellschaft (»Sole Member LLC«). Die Gesellschaftsform einer Corporation ist nur in den Fällen zu bevorzugen, wenn bereits in der Gründungsphase abzusehen ist, dass es eine Vielzahl von Anteilseignern geben wird und zukünftig Anteile öffentlich vertrieben beziehungsweise an der Börse notiert werden sollen.
Die LLC vermeidet eine Doppelbesteuerung der Profite/Verluste der Gesellschaft, da sie als juristische Person steuerlich als eine »Pass-Through Entity« gewertet wird, und die einzelnen Gesellschafter gemäß ihren entsprechenden Anteilen diese Profite/Verluste in ihrer persönlichen Steuererklärung verbuchen. In den meisten Fällen ist damit die Wahl einer LLC für den einzelnen Gesellschafter vorteilhafter. Es sollte jedoch vor der Gründung ein Steuerexperte hinzugezogen werden, um die Situation im Einzelfall eingehend prüfen zu lassen.
Die Unternehmenswahl der LLC ist mittlerweile ein bevorzugtes Vehikel für Start-up-Unternehmen, Tochtergesellschaften ausländischer Gesellschaften und für Individuen, die geschäftlich (oft im Zusammenhang mit einem Investorenvisum) in Florida Fuß fassen wollen. Die LLC ermöglicht dem Eigentümer größte Flexibilität im Zusammenhang mit der täglichen Geschäftsführung der Gesellschaft, der Verteilung von Profiten und mit Änderungen der Statuten des Unternehmens.
Es ist besonders wichtig für Eigentümer einer »Closed Corporation«, die umfassenden, rechtlich bindenden Formalitäten – wie zum Beispiel die Gründung eines Vorstands (»Board of Directors«), die Durchführung einer jährlichen Hauptversammlung etc. – zu erfüllen, da ein Verstoß gegebenenfalls zum Verlust des Haftungsschutzes führen könnte und etwaige Gläubiger des Unternehmens unter Umständen auf das Vermögen der Eigentümer Zugriff bekommen. Eine Closed Corporation wiederum ist eine Corporation, an der nur sehr wenige Personen (oft aus dem Familienkreis) Aktien halten, und Aktionäre an der Geschäftsführung des Unternehmens teilhaben. In einem LLC-Konstrukt können Eigentümer durch geschickt strukturierte Gesellschaftsverträge viele dieser Auflagen umgehen.
Gesellschaftsverträge für LLCs sollten unbedingt von einem Rechtsanwalt, der auf Gesellschaftsrecht spezialisiert ist, formuliert werden, da viele Details im Zusammenhang mit der Geschäftsführung des Unternehmens, dem Delegieren bestimmter Verantwortlichkeiten gegenüber dem Gründungsstaat und der Finanzbehörde, der Verteilung von Steuern/Profiten/Verlusten und etwaigen Übertragungsansprüchen der Unternehmensanteile berücksichtigt werden müssen.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient ausschließlich der allgemeinen Information.
Über den Autor:
Mark S. Scott ist Attorney at Law und Partner bei Kirkpatrick & Lockhart Preston Gates Ellis LLP in Miami. Telefon (305) 539-3300,
E-Mail: mark.scott@klgates.com