Planen Sie Ihren Nachlass in den USA! (Foto: © Florida Sun Magazine 1/07)
Im Rahmen einer umfassenden Nachlassplanung gilt es, Instrumente (Testamente, Erbverträge etc.) und Konstrukte (Gesellschaftsstrukturen, Trusts etc.) zu schaffen, die in allen relevanten Rechtsordnungen gleichermaßen gültig sind, das gewünschte Ergebnis erzielen und obendrein steueroptimal gestaltet sind.
Wenn Sie in die USA ziehen, gibt es drei wichtige Zeitpunkte, an denen Sie an die steuerliche Nachlassplanung denken sollten: 1. bevor Sie den Schritt in die USA unternehmen, das heißt ein Visum beantragen und Zeit in den USA verbringen; 2. bevor Sie ein »Lawful Permanent Resident« beziehungsweise Greencard Holder der USA werden; 3. bevor Sie ein »Domiciliary« werden, das heißt die USA Ihr Domizil werden. Die Steuern, die im Todesfall anfallen, hängen nämlich sehr von der Planung zu Lebzeiten ab.
Es gibt in den USA zwei so genannte »Transfer Taxes«: die Schenkungsteuer (Gift Tax) und die Erbschaftsteuer (Estate Tax).
Die US-Nachlasssteuerpflicht für Ihr gesamtes weltweites Vermögen wird am subjektiven Kriterium des Domizils festgemacht. Ohne dieses Domizil fallen nur in Florida oder den USA gelegene Vermögenswerte unter die US-Nachlasssteuern. Bei der Festlegung des US-Domizils kommt es meistens darauf an, ob nicht zu einem anderen Land eine engere Beziehung besteht und wo der Erblasser seinen Lebensmittelpunkt hatte. Die »Declaration of Domicile«, die viele neue Greencard Holder in Florida abgeben, um den »Homestead«-Schutz für ihr Haus in Anspruch nehmen zu können, verlegt zum Beispiel das Domizil in die USA und unterwirft Sie der hiesigen Nachlasssteuerpflicht. Die amerikanischen Nachlasssteuern liegen gegenwärtig bei bis zu 46 Prozent des zu versteuernden Nachlasses, wobei das Nachlassvermögen zum aktuellen Marktwert berechnet wird. In den Jahren 2007 bis 2009 werden die Nachlasssteuern 45 Prozent betragen, und nur im Jahr 2010 werden keine Nachlasssteuern erhoben werden.
Mit vielen europäischen Ländern bestehen Erbschaftsteuer-Abkommen und mit einigen auch Schenkungsteuer-Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, welche teilweise wesentliche Freibeträge einräumen (für Deutsche derzeit zwei Millionen Dollar). Die Schenkungsteuer fällt in den USA im Gegensatz zu Europa beim Schenker und nicht beim Beschenkten an. Für die Erbschaftsteuern ist in den USA der Nachlass (»Estate«) und nicht die einzelnen Erben verantwortlich, da die Erben in den USA nicht automatisch Eigentümer des Nachlassvermögens werden. Die wichtigste Funktion des US-Nachlassverfahrens (»Probate«) ist die Eigentumsübertragung auf die Erben und im Zuge dessen die Bezahlung aller Verbindlichkeiten.
Eine gute Nachlassplanung kann das Probate-Verfahren weitgehend ausschließen und damit Zeit und Kosten sparen und verhindern, dass ein Gläubigerforum eröffnet wird. Sollte doch ein Probate-Verfahren eröffnet werden müssen, ist es wichtig, diesem ein gültiges Testament zugrunde legen zu können. Damit ein Testament in Florida gültig ist, muss es datiert und vor zwei Zeugen unterschrieben worden sein, wobei die Zeugen voreinander und in Gegenwart des Erblassers unterschreiben müssen.
Jeder, der mindestens 18 Jahre alt ist und Vermögenswerte besitzt, sollte erwägen, einmal mit einem kompetenten Anwalt über Nachlassplanung zu sprechen.
Über die Autorin:
Elke Rolff ist Inhaberin der Kanzlei Rolff Law in Miami und Bonita Springs. Die internationale Rechtsanwältin hat Zulassungen in den USA und der Schweiz.
Kontakt: Telefon (786) 228-7850
E-Mail: elke@rolfflaw.com
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