US-Krankenversicherung
Nicht jede Krankenversicherung ist für einen US-Aufenthalt zu empfehlen. (Foto © aldarinho/Shutterstock.com)
Reicht eine Reiseversicherung aus?
Im Gegensatz zu einer Auslandskrankenversicherung deckt eine Reiseversicherung in der Regel nur akut auftretende Erkrankungen ab. Sie ist daher für kurzfristige Reisen geeignet, für längere Auslandsaufenthalte ist jedoch unbedingt ein hochwertiger Auslandsversicherungsschutz zu empfehlen.
Was sollte versichert sein?
Üblicherweise besteht im Rahmen von Krankenversicherungsverträgen für das Ausland Versicherungsschutz für ambulante und stationäre Behandlungen. Kosten für die Zahnbehandlung und Zahnersatz sind dagegen häufig nicht mitversichert. In vielen Verträgen von nicht US-amerikanischen Anbietern gibt es Höchstgrenzen der Erstattung von beispielsweise 1 Million Dollar. Was auf den ersten Blick als hohe Summe erscheint, kann bei einer Behandlung in den USA aber durchaus leicht erreicht werden. Wir empfehlen daher, eine Versicherung abzuschließen, die keine Limitierung vorsieht.
Wichtig ist dabei auch, darauf zu achten, dass gegebenenfalls vorhandene Vorerkrankungen mit versichert sind. Insbesondere Personen im fortgeschrittenen Alter haben, selbst wenn sie sich kerngesund fühlen, in der Regel zumindest die eine oder andere Arztbehandlung in ihrem Leben gehabt. Häufig wird dem keine besondere Bedeutung beigemessen. Sollte sich aber eine akute Erkrankung einstellen, die irgendwann in der Vergangenheit bereits einmal behandelt wurde, besteht das Risiko, dass der Krankenversicherer die Erstattung ablehnt.
Welche Laufzeit sollte meine Versicherung haben?
Auslandsreiseversicherungen werden in der Regel befristet mit einer Laufzeit von wenigen Tagen bis fünf Jahren angeboten. Nach Ablauf der Laufzeit ist eine Verlängerung nur dann möglich, wenn der Gesundheitszustand sich nicht verschlechtert hat. Sollte also geplant sein, für unbestimmte Zeit in den USA zu bleiben, ist zu empfehlen, einen unbefristeten Versicherungsvertrag abzuschließen.
Was ist bei Covid-19 zu beachten?
Alle im Rahmen einer Covid-19-Erkrankung auftretenden plötzlichen gesundheitlichen Probleme sind grundsätzlich versichert, sofern die Bedingungen des Versicherungsvertrages keine sogenannte „Pandemieklausel“ enthalten. Die meisten Versicherer erbringen allerdings keine Leistung, wenn eine Reise entgegen einer Reisewarnung des Auswärtigen Amts angetreten wurde. Die Kosten für einen Corona-Test werden in der Regel übernommen, sofern er ärztlich verordnet wurde. Testungen aus anderen Gründen wie zum Beispiel nach behördlicher Anordnung oder wegen einer Reise in ein Risikogebiet oder der Rückkehr aus dem Ausland werden dagegen üblicherweise nicht übernommen.
Wie erhalte ich meine Erstattung?
Die Erstattungspraxis ist bei den einzelnen Versicherungsgesellschaften sehr unterschiedlich. In der Regel gibt es eine Zusammenarbeit mit internationalen Assistance-Gesellschaften, die als Bindeglied zwischen dem Versicherer, dem Arzt und dem Patienten alle notwendigen Dienstleistungen erbringen. Sollte dies nicht der Fall sein oder der Betrag relativ geringfügig ausfallen, besteht wie in Deutschland die Möglichkeit, in Vorleistung zu gehen und die Behandlungsrechnungen zur Erstattung einzureichen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, darauf zu achten, dass die Diagnose auf der Rechnung klar erkennbar ist.
Alexander Milkereit ist Vice President von E.I.C. Expatriates Insurance Consulting Versicherungsmakler GmbH (Telefon: +49 (0171) 959-5997, E-Mail alexander.milkereit@eic-insurance.de). Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient ausschließlich der allgemeinen Information.