In Florida investieren - und auch versteuern? (Foto: © twobluedogs)
Antwort: Bereits in den sechziger Jahren wurde in den USA diese Form von Immobiliengesellschaft entwickelt. Die Abkürzung lautet: REIT. Die Rechtsform kann ein Trust oder eine Kapitalgesellschaft sein. Zweck der Gesellschaft ist es, Kapital in Immobilien anzulegen, zu besitzen, zu verwalten und über Mieteinnahmen und Wertsteigerungen Renditen zu erzielen. In den USA sind REIT-Gesellschaften nur dann von der Körperschaftsteuer befreit, wenn die Gewinne als Dividenden an die Aktionäre ausgezahlt werden. Hierbei ist die Voraussetzung, dass mindestens 90 Prozent des steuerpflichtigen Einkommens ausgeschüttet werden. Nicht ausgeschüttete Gewinne unterliegen wiederum der normalen Besteuerung.
Hinsichtlich der Besteuerung beim deutschen Gesellschafter ist Folgendes zu beachten: Die erzielten Gewinne, die als Dividende ausgeschüttet werden, sind keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, sondern Einkünfte aus Kapitalvermögen. Eventuelle Verluste können nicht berücksichtigt werden. Grundsätzlich unterliegen die Einkünfte eines US-REIT der amerikanischen Quellensteuer von 30 Prozent. Durch das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den USA und Deutschland reduziert sich der Steuersatz zumeist auf derzeit 15 Prozent. Die US-Quellensteuer ist auf die deutsche Einkommensteuer anrechenbar, sodass es zu keiner Doppelbesteuerung bei der Ausschüttung kommt. Erwähnenswert ist weiterhin, dass auf die einbehaltene US-Quellensteuer kein Solidaritätszuschlag erhoben wird.
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Über den Autor:
Friedrich W. Schmidt ist Steuerberater bei Allure Accounting, LLC in Bonita Springs. Telefon (239) 992-3355, E-Mail: FSchmidt@allureaccounting.com