Revocable Living Trust – eine attraktive Alternative für die Nachlassplanung einer Florida-Immobilie. (Foto: © Jorg Hackeman)
Irgendwann einmal hat er sich in Florida eine Ferienwohnung gekauft, sich zusätzlich ein Auto und vielleicht auch ein Boot zugelegt und auch ein Bankkonto eröffnet. Damit hat er die Grundlage geschaffen, seine häufigen Urlaube oder seinen Ruhestand in Florida ungetrübt zu genießen. Die Rede ist vom typischen deutschen Investor im Sunshine State.
An die möglichen Probleme seiner Erben denkt er dabei in der Regel nicht: der Zeitaufwand und die unerwartet hohen Kosten, die im Falle einer Nachlassabwicklung in Florida entstehen. Dabei kann der Investor diese Problematik auf ganz unkomplizierte Weise lösen, ohne sein unbeschränktes Kontrollrecht über sein US-Vermögen zu Lebzeiten einzuschränken und ohne dass überhaupt ein Nachlassgericht eingeschaltet werden muss. Wie funktioniert das?
Beim Bankkonto ist das ganz einfach: Das bestehende Konto kann man bei der Bank auf ein »T/O/D«-Konto umschreiben lassen. T/O/D ist die Abkürzung für »Transfer on Death« und bedeutet, dass zu Lebzeiten nur der Kontoinhaber über das Konto verfügen kann, aber mit seinem Tod der oder die im Konto genannten Rechtsnachfolger über das Konto frei verfügen können, und zwar ohne Einschaltung eines Nachlassrichters. Der Begünstigte muss der Bank lediglich eine Todesurkunde vorlegen, seinen Reisepass präsentieren und schon hat er Zugang zum Konto.
Bei Auto, Boot und Immobilie kann er eine gleichartige Lösung über einen »Revocable Living Trust« erreichen. Wie funktioniert so ein »Widerrufbarer Living Trust« und welche Vorteile bietet er gegenüber einem Nachlassverfahren? Beim Tode einer Person mit US-Vermögenswerten ist typischerweise ein gerichtlich überwachtes Nachlassverfahren durchzuführen (das sogenannte »Probate«). Wenn der Erblasser ein Testament hinterlassen hat, prüft das Nachlassgericht, ob das Testament wirksam ist und ernennt einen Nachlassverwalter.
Manche US-Bundesstaaten, einschließlich Florida, erkennen handschriftliche Testamente grundsätzlich nicht an, sodass in diesen Fällen die gesetzliche Erbfolge eintritt. Auch in dem Fall der gesetzlichen Erbfolge ernennt das Gericht einen Nachlassverwalter. Dieser wird für die Dauer der Abwicklung des Nachlasses Treuhänder des Nachlassvermögens. Er sichert den Nachlass, zieht zu Recht bestehende Forderungen des Nachlasses ein, zahlt bestehende Schulden und Verbindlichkeiten und ist verantwortlich für die Zahlung von Nachlass- und Erbschaftssteuern. Das danach verbleibende Nachlassvermögen ist dann gemäß dem Testament oder der gesetzlichen Erbfolge an die Erben auszukehren. Für seine Tätigkeit als Nachlassverwalter wird ihn das Nachlassgericht entlohnen, wobei die Mindestgebühren in Florida für den Nachlassverwalter und den Rechtsanwalt bei 6 Prozent des Bruttonachlasses liegen, aber unter Umständen – insbesondere bei Nachlassstreitigkeiten – weitaus höher liegen können.
Der Trust bietet nun eine Möglichkeit, das Vermögen des Erblassers am eigentlichen Nachlass und damit am gerichtlichen Nachlassverfahren vorbei direkt auf die Erben zu übertragen. Damit erreicht man einen sofortigen Vermögensübergang auf die Erben und erspart sich die hohen Kosten, die mit der Abwicklung eines formalen Nachlassverfahrens verbunden sind.
Die Grundstruktur dieser Trustform ist relativ einfach und funktioniert wie folgt: Der Erblasser (»Grantor«) gründet zu Lebzeiten einen Trust und überträgt zum Beispiel seine in den USA gelegene Immobilie oder sein Auto oder Boot auf den durch einen Vertrag begründeten Trust und setzt zur Verwaltung des Trusts einen oder mehrere Personen ein, die sogenannten »Trustees«. Weiterhin bestimmt er in der Urkunde einen oder mehrere Begünstigte (»Beneficiaries«). In der Regel setzt sich der bisherige Eigentümer gleichzeitig zum treuhänderischen Verwalter (»Trustee«) und zum Begünstigten (»Beneficiary«) ein und bestimmt für seinen Todesfall, wer als Trustee und Beneficiary nachfolgt.
Damit hat der Gründer des Trusts zu Lebzeiten weiterhin das volle und unbeschränkte Verfügungsrecht und die uneingeschränkte Nutzung des im Trust befindlichen Vermögens. Gleichzeitig hat er für den Todesfall Sorge getragen und seine Erben (»Beneficiaries«) in die entsprechenden Positionen in der Trusturkunde eingesetzt. Wenn er diese Begünstigten später einmal ändern will, kann er dies durch eine einfache Ergänzung der Trusturkunde bewirken.
Da die Immobilie oder der im Trust befindliche Sachwert zum Zeitpunkt des Todes rechtlich nicht mehr dem Erblasser, sondern dem Trust gehört, unterliegen Verwaltung und Abwicklung nicht der gerichtlichen Aufsicht. Die Auseinandersetzung und Verteilung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der Trusturkunde, und der nach dem Tode des Erblassers agierende Treuhänder ist den Begünstigten unter dem Trust zur Rechenschaft verpflichtet. Eine seit Jahrhunderten bestehende Rechtsprechung im Bereich des Trustrechts sichert den Beteiligten eine fundierte Rechtsposition.
Der »Widerrufliche Living Trust« sollte daher als attraktive Alternative für die Nachlassplanung des ausländischen Immobilienbesitzers in Erwägung gezogen werden. Auch derjenige, der die Vermögenswerte bereits unter seinem Namen erworben hat, kann diese ohne nennenswerte Umschreibungskosten in einen »Revocable Living Trust« einbringen. Die einzigen Kosten entstehen für die Errichtung der Trusturkunde.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient ausschließlich der allgemeinen Information.
Über den Autor:
Thomas Baur ist ein sowohl in Florida als auch in Deutschland zugelassener Anwaltund Gründungspartner der Kanzlei Baur & Klein, P. A. in Miami und Naples. Telefon (305) 377-3561, E-Mail: info@worldwidelaw.com