»Buyer’s Agents« helfen potenziellen Immobilienkäufern, die richtigen Entscheidungen zu treffen.(Foto: © Florida Sun Magazine 02/2008)
Ein Immobilienmakler (»Licensed Real Estate Associate«) kann den Käufer auf unterschiedlichen Ebenen beraten und unterstützen. Am häufigsten agiert der Makler sicherlich in seiner Funktion als so genannter »Transaktions-Agent«. In diesem Fall vertritt der Makler den Käufer nur eingeschränkt bei der Immobilientransaktion, steht ihm aber während des Kaufprozesses mit Rat und Tat zur Seite.
In Florida ist indes auch eine weitere Variante möglich: die »Single-Agency«-Verbindung. In dieser Konstellation schuldet der Makler dem Kunden Treuepflicht. Wenn Sie also mit Ihrem Immobilienmakler solch eine Verbindung eingehen, dann hat er folgende Verpflichtungen Ihnen gegenüber: Ehrlichkeit und Anständigkeit, Diskretion, volle Auskunftspflicht, umfassende Buchhaltung, Kompetenz, Fürsorge sowie Gewissenhaftigkeit. Des Weiteren verpflichtet er sich, Ihnen sämtliche Angebote und Informationen, die den Wert der Immobilie beeinflussen, unverzüglich und ohne Einschränkungen nach bestem Wissen und Gewissen bereitzustellen. In einer Single-Agent-Konstellation vertritt der Makler immer nur eine Partei – entweder exklusiv den Käufer (»Buyer’s Agent«) oder den Verkäufer (»Seller’s Agent«).
Sich mit einem Buyer’s Agent oder einer entsprechenden Immobilienfirma zusammenzuschließen bietet potenziellen Käufern interessante Vorteile. Denn eine Immobilienfirma, die als Buyer’s Agent agiert, akzeptiert keine Listings – das heißt, dass die Angebote, die dem Käufer unterbreitet werden, sozusagen eine unvoreingenommene Analyse der Immobilie darstellen. Transaktions-Agenten hingegen legen oftmals den Schwerpunkt ihrer Angebotspalette auf die eigenen beziehungsweise firmeninternen Listings.
Als Käufer sind Sie also gut beraten, wenn Sie mit einem Buyer’s Agent ein so genanntes »Buyer Representation Agreement« vereinbaren – nur so können Sie sicherstellen, dass Ihr Makler Ihre Interessen bestmöglich vertritt. Durch diese Vereinbarung entstehen in der Regel für Sie, den Käufer, keine Kosten. Schließt man eine Transaktion erfolgreich ab, dann wird vielmehr der Verkäufer zur Kasse gebeten.
Derzeit ergeben sich in Florida für Immobilienkäufer interessante Möglichkeiten. Ein Buyer’s Agent kann nicht nur dabei helfen, attraktive Kaufobjekte für seine Kunden zu finden, er unterstützt und berät auch bei der kompletten Kaufabwicklung. Insbesondere ausländischen Immobilienkäufern ist es zu empfehlen, einen Buyer’s Agent zu Rate zu ziehen, um potenziellen Problemquellen bei der Abwicklung einer Transaktion – wie beispielsweise Wechselkursschwankungen – adäquat zu begegnen.
Über den Autor:
Ty Smith ist Gründer und Miteigentümer der Smith-Klein LLC
in Naples
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