Grundsätzlich gibt es nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwei Gestaltungsmöglichkeiten:
1. Annahme: Ansässigkeit in Deutschland
Dividendeneinkünfte: USA hat das Recht auf 15%igen Quellensteuerabzug; Hauptbesteuerung liegt in Deutschland mit 25% Abgeltungssteuer, auf die die 15% US-Quellensteuer angerechnet wird.
Zinseinkünfte: Besteuerung in Deutschland mit 25% Abgeltungssteuer
Vermietungseinkünfte: Besteuerung in USA
2. Annahme: Ansässigkeit in USA – trotz Wohnort in Deutschland; dies ist gemäß Art. 4 Doppelbesteuerungsabkommen, Abs. 2 (Sie würden a und b, nach c erfüllen; US Pass ist auschlaggebend) möglich.
Sie müssten hierzu bei der US-Finanzbehörde eine Bescheinigung zur steuerlichen Ansässigkeit nach DBA in USA beantragen. Sie würden demnach Ihre Einkommensteuererklärung wie gehabt in den USA abgeben und wären mit Ihren Einkünften auch nur in USA steuerpflichtig.