Der Sonne entgegen
Betrifft: Aktuelle Einreisemöglichkeiten in die USA über einen Nicht-Schengen-Staat
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Frau und ich möchten ab Ende September zwei Wochen Urlaub in Kroatien verbringen und anschließend direkt von Dubrovnik aus via Istanbul nach Miami in den USA weiterreisen.
Im Moment dürfen wir als deutsche Staatsangehörige nicht direkt von Deutschland aus in die USA einreisen, da wir im Schengen-Raum leben. Nach unseren Informationen ist die US-Einreise möglich, wenn wir zuvor mindestens 14 Tage in Kroatien waren. Andere Quellen warnen davor, dass man als Deutscher dennoch nicht einreisen dürfe.
Was ist richtig? Dürfen wir oder dürfen wir nicht im Oktober nach Florida einreisen? Wenn ja, wie können wir gegenüber den Grenzbeamten in Miami nachweisen, dass wir zuvor zwei Wochen lang in Kroatien waren? Gibt es einen Ein- und Ausreisestempel der Republik Kroatien in unserem Reisepass als Nachweis für die USA?
Herzlichen Dank vorab für Ihre Antwort!
Leser B.
Antwort:
Sehr geehrter Herr B.,
zurzeit ist die Einreise in die USA aus Kroatien möglich. Personen aus dem Schengen-Gebiet müssen sich 14 Tage in einem Nicht-Schengen-Staat wie zum Beispiel Kroatien aufhalten und können ab dem 15. Tag in die USA einreisen. Zu beachten ist dabei, dass die Reise in die USA frühestens am 15. Tag stattfindet und der Reiseweg nicht über einen Flughafen im Schengen-Raum verläuft.
Bei der Einreise in die USA muss ein negativer Corona-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden ist. Selbstverständlich sind zur US-Einreise weiterhin eine gültige ESTA-Einreisegenehmigung oder ein Visum nötig. Als Nachweise des Aufenthaltes in Kroatien oder einem anderen Land wurden in der Vergangenheit Flug-und Hotelreservierungen akzeptiert.
Aufgrund der sich ständig ändernden Einreisebedingungen ist es auf jeden Fall ratsam, sich kurz vor Antritt der Reise noch einmal nach dem aktuellen Stand der zu erkundigen.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient ausschließlich zur allgemeinen Information.
Sabine Weyergraf ist in New York und Florida zugelassene Rechtsanwältin und praktiziert in ihrer eigenen Rechtsanwaltskanzlei Weyergraf Immigration in Sarasota, Florida. Telefon (941) 706-4102, E-Mail sabine@weyergrafimmigration.com
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