Fingerabdruck und Foto werden bei Ein- und Ausreise verglichen, um die Identität der ein- und ausreisenden Person sicherzustellen.
Die Datenspeicherung bei Einreise in die USA ist ein komplexes Thema. Generell kann gesagt werden, daß aufgrund des Fluggastdaten-Abkommens zwischen der EU und den USA bestimmte Daten bei der Buchung eines Fluges in die USA erhoben und an die US Behörden weitergeleitet werden, die dann sieben Jahre gespeichert werden und weitere acht Jahre ruhen, d.h. nicht gelöscht und bei besonderem Verdacht verwendet werden können.
Im ESTA Verfahren gelten gem. der Webseite der US-Botschaft und Konsulate in Deutschland die folgenden Datenschutzrichtlinien:
Wenn ein ESTA-Antrag erfolgreich ausgefüllt und online eingereicht wurde, wird er mit den relevanten Datenbanken der Strafverfolgungsbehörden abgeglichen. Die ESTA-Antragsdaten bleiben für die Dauer der jeweiligen ESTA-Genehmigung aktiv. Das Ministerium für Innere Sicherheit speichert die Informationen für ein weiteres Jahr und bewahrt sie dann zwölf Jahre im Archiv auf, sodass die Daten für strafverfolgungs- und ermittlungstechnische Zwecke abgefragt werden können.