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Der Weg zur US-Staatsbürgerschaft: Ein Blick in den Familienstammbaum lohnt sich. (Foto: © BlueOrange Studio)
»Born in the USA.« Fest in der Verfassung der Vereinigten Staaten verankert ist das Prinzip, dass jede Person, die in den USA oder deren Territorien geboren wurde, automatisch ein US-Staatsangehöriger ist. Dabei spielen weder die Zeit eine Rolle, die das Kind nach der Geburt in den USA geblieben ist, noch die Staatsangehörigkeit oder der Einwanderungsstatus der Eltern.
Eltern ihrerseits können allerdings nicht automatisch eine Aufenthaltsgenehmigung aus der US-Staatsangehörigkeit ihrer Kinder ableiten. Der Begriff des »Anker-Baby« – sprich: Es bedarf nur eines in den USA geborenen Babys, um automatisch in den USA bleiben zu können – ist nur ein Märchen. Aber mit etwas Ausdauer kommen auch die Eltern eines in den USA geborenen Kindes zu dem ersehnten Aufenthaltsrecht. Sobald das Kind 21 Jahre alt ist, kann es für seine Eltern ein permanentes Aufenthaltsrecht beantragen. Eltern sind in diesem Fall alle leiblichen Eltern sowie Stiefeltern, solange die Ehe der Eltern vor dem 18. Lebensjahr des Kindes geschlossen wurde.
Was passiert nun, wenn Vater oder Mutter Amerikaner sind und das Geburtsland außerhalb der USA liegt? Das amerikanische Einwanderungsgesetz sieht hierfür sehr unterschiedliche Regelungen vor, die sich danach richten, a.) wann die Geburt stattfand, b.) ob Vater oder Mutter oder beide Eltern die amerikanische Staatsangehörigkeit haben, c.) das Kind ehelich oder unehelich ist und d.) wie lange Vater oder Mutter vor der Geburt in den USA gelebt haben.
Grundsätzlich ist es für amerikanische Mütter leichter, die Staatsangehörigkeit wei-terzugeben. Bei Vätern ist oft ein DNA-Test notwendig. Wurde die Geburt von dem amerikanischen Elternteil in der US-Botschaft im Ausland angezeigt, ergeben sich in der Regel keine Probleme. Doch auch Jahre später können ein US-Reisepass oder eine Staatsangehörigkeitsurkunde beantragt werden. Die Beantragung eines Reisepasses ist in der Regel preiswerter, unkomplizierter und schneller. Gesetzlich ist eine Gleichstellung beider Dokumente veranlagt.
Können Amerikaner, die im Ausland geboren wurden, nun ihrerseits ihre amerikanische Staatsangehörigkeit an ihre Kinder weitergeben? Dieses richtet sich danach, wie viel Zeit der amerikanische Elternteil in den USA verbracht hat. Besonders entscheidend sind dort die Zeiten nach dem 14. Lebensjahr. Hat der amerikanische Elternteil nicht lange genug in den USA gelebt, kann die amerikanische Staatsangehörigkeit nicht automatisch weitergegeben werden. Der amerikanische Elternteil kann aber einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen, nachdem das Kind mit seiner Greencard in die USA eingereist ist und seinen ständigen Wohnsitz in den USA eingerichtet hat. In diesem Fall kann das Kind sofort die amerikanische Staatsangehörigkeit beantragen.
Fazit: Es lohnt sich durchaus, den Familienstammbaum daraufhin zu untersuchen, ob es die Möglickeit gibt, die US-Staatsangehörigkeit zu erlangen. Und sich so aufwendige Visaanträge zu ersparen.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient ausschließlich der allgemeinen Information.
Über die Autorin:
Sabine Weyergraf ist zugelassene Rechtsanwältin in New York und praktiziert in der Rechtsanwaltskanzlei Weyergraf Immigration in Sarasota. Telefon (941) 706-4102, E-Mail: sabine@weyergrafimmigration.com