Der Weg zur deutschen und amerikanischen Staatsbürgerschaft (Foto: © zentilia)
Grundsätzlich verliert man die deutsche Staatsbürgerschaft, sobald man eine andere Staatsbürgerschaft erwirbt. Seit 2000 gibt es als Ausnahme zu dieser Regel allerdings die Möglichkeit, eine Beibehaltungsgenehmigung zu beantragen und so die doppelte Staatsbürgerschaft zu erwerben.
Doch welche Kriterien muss man nun genau erfüllen, damit ein solcher Antrag Aussicht auf Erfolg hat? Zunächst einmal muss der Antrag bei der richtigen Behörde eingereicht werden. Zwar liegt die letztendliche Entscheidung beim Bundesverwaltungsamt in Köln, den Antrag selbst aber reicht man beim zuständigen deutschen Konsulat am Wohnort des Antragstellers in den USA ein. Besteht der Antrag die Vorprüfung durch das Konsulat, wird dieser nach Köln weitergeleitet.
Die Entscheidung über den Antrag ist eine Ermessensentscheidung und sollte daher im Voraus genauestens überprüft und durchdacht werden. Das Bundesverwaltungsamt berücksichtigt bei seiner Entscheidung sowohl private als auch öffentliche Interessen. Kriterien sind etwa das Beherrschen der deutschen Sprache, ausreichende Bindungen und regelmäßige Kontakte zum Heimatland sowie berufliche Interessen, Immobilien und Erbvermögen.
Es wird auch abgewogen, welche Nachteile dem Antragsteller entstehen, wenn er die amerikanische Staatsbürgerschaft nicht erwerben kann. Insbesondere berücksichtigt werden hierbei berufliche und aufenthaltsrechtliche, aber auch erbrechtliche und andere Nachteile. Geprüft wird ebenfalls, ob diese Nachteile nicht schon durch eine Greencard beseitigt sind. Von Vorteil für die Abwägung ist ein langjähriger Aufenthalt in den USA, da hierdurch ein erhöhtes Integrationsinteresse vermutet werden kann. Ebenfalls wichtig ist, ob der Antragsteller in der Lage ist, ohne staatliche finanzielle Hilfe leben zu können.
Wenn der Antrag in Köln eingegangen ist, muss man gegenwärtig mit einer Bearbeitungszeit von vier bis sechs Monaten rechnen. Im Einzelfall kann die Bearbeitungszeit sogar länger dauern, wenn zum Beispiel die Unterlagen des Antragstellers nicht ausreichend oder übersichtlich genug sind und dadurch die Nachforschungen zum Antragsteller erschwert werden. Oder weil dem Bundesverwaltungsamt schon zu viele Anträge vorliegen. In bestimmten Fällen kann die Antragsbearbeitung auch aus zwingenden Gründen wesentlich beschleunigt werden.
Sobald die Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft genehmigt ist, kann man im nächsten Schritt die US-amerikanische Staatsbürgerschaft beantragen. Diesen Antrag sollte man nicht stellen, bevor man die Beibehaltungsgenehmigungsurkunde, ein rechtlich verbindliches Dokument, erhalten hat. Man läuft sonst Gefahr, die deutsche Staatsbürgerschaft zu verlieren, obwohl man alle notwendigen Kriterien erfüllt. Geht nämlich die Bearbeitung der US-Behörde schneller als bei der deutschen und erwirbt der Antragsteller die US-Staatsbürgerschaft vor dessen Erhalt der Beibehaltungsgenehmigung, bedeutet dies den automatischen Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft. Nach Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft ist die weitere Nutzung des deutschen Passes rechtswidrig und gemäß Paragraph 24 PassG strafbar, auch wenn der Pass noch nicht abgelaufen ist. Der Antragsteller ist dann, wenn auch ungewollt, kein Deutscher mehr.
Eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht notwendig, wenn man in den USA geboren wurde und die US-Staatsbürgerschaft erhalten hat und zugleich von einem deutschen Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat. In diesem Fall verfügt man bereits über eine doppelte Staatsbürgerschaft.
Auch nach dem Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft kann seit Kurzem durch ein besonderes Wiedereinbürgerungsverfahren unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsbürgerschaft zurückerlangt werden.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient ausschließlich der allgemeinen Information.
Über den Autoren:
Maximilian J. Schenk ist Inhaber der Kanzlei Schenk & Associates PLC, Counselors at Law in Miami. Alena Pecher ist dort Rechtsreferendarin. Telefon (305) 444-2200
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