Welcome! Die Greencard ermöglicht dauerhaften Aufenthalt in den USA. (Foto: © Pavel L)
Wenn Sie nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft in den Vereinigten Staaten leben und gegebenenfalls arbeiten wollen, dann benötigen Sie eine unbegrenzt gültige Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung, auch »permanent resident card« oder »Greencard« genannt. Sie können diese im Wesentlichen nur erlangen, wenn Sie in eine der vier großen gesetzlich vorgesehenen Kategorien fallen: Verwandtschaftsverhältnis zu US-Staatsbürgern oder Greencard-Haltern, Arbeitsplatz, Investment oder Greencard-Lotterie.
1. Familieneinwanderung
Die Greencard durch Verwandtschaftsverhältnis ist wiederum in fünf Untergruppen aufgeteilt. Die Frage, ob eine Greencard für Sie sofort zur Verfügung steht oder Sie sich auf eine lange Wartezeit außerhalb des Landes einrichten müssen, hängt von Ihrem Verwandtschaftsgrad ab.
• In die erste Untergruppe fallen die von US-Staatsbürgern unmittelbaren Angehörigen, die begrenzt sind auf Ehepartner, minderjährige Kinder und Eltern. Nur diese gelten als unmittelbare Angehörige, für die die US-Staatsbürger Einwanderungsanträge stellen können und für die auch Visa sofort zur Verfügung stehen. US-Staatsbürger können in dieser Kategorie keinen Einwanderungsantrag für ihre Enkel, Nichten und Neffen, Cousins oder Cousinen stellen, da diese nicht als unmittelbare Angehörige qualifizieren.
• Die Untergruppe »first preference« beinhaltet ausschließlich über 21-jährige, unverheiratete Kinder von US-Staatsbürgern. Visa für diese Kategorie stehen jedoch anders als für die erstgenannte Gruppe der Angehörigen hier nicht unmittelbar zur Verfügung. Jedes Jahr werden mindestens 23.400 dieser Visa vergeben, aber die Warteschlange ist lang, und bis zur Bearbeitung können Jahre vergehen.
• Die nächste Untergruppe wird »second preference« genannt. Mindestens 114.200 Visa werden hier jährlich vergeben. Diese Gruppe teilt sich auf in Ehepartner und unter 21-jährige Kinder von Greencard-Haltern und in unverheiratete, über 21-jährige Kinder von Greencard-Haltern – mit ebenfalls langen Wartezeiten.
• In der nächsten Gruppe, der sogenannten »third preference«, werden mindestens 23.400 Visa jährlich mit langen Wartezeiten vergeben. Diese Gruppe ist ausschließlich verheirateten Kindern von US-Staatsbürgern vorbehalten.
• Die letzte Untergruppe in der Familieneinwanderung wird »fourth preference« genannt. Mindestens 65.000 Visa jährlich stehen in dieser Gruppe für Geschwister von erwachsenen US-Staatsbürgern mit langen Wartezeiten zur Verfügung.
2. & 3. Arbeitsplatz und Investment
In jedem Fiskaljahr sind rund 140.000 Greencards über den Arbeitsplatz verfügbar. Auch diese Kategorie wird wieder in fünf Untergruppen gegliedert, auf die jeweils ein bestimmter Prozentsatz aller gewährten Arbeitsplatz-Visa vergeben wird. Einige der Untergruppen setzen voraus, dass dem Arbeitnehmer bereits ein Angebot für eine Arbeitsstelle von einem US-Arbeitgeber vorliegt, der als sogenannter Sponsor bezeichnet wird. Bevor der Arbeitgeber aber bei der Immigrationsbehörde einen Antrag auf Einwanderungsvisum für den Arbeitnehmer einreichen kann, muss er in den meisten Fällen zunächst beim Department of Labor eine »labor certification« beantragen. Erst, wenn die Arbeitsbehörde der Antragstellung grundsätzlich zugestimmt hat, kann der Arbeitgeber seinen Antrag auf die Greencard für den Arbeitnehmer bei der Immigrationsbehörde stellen.
Die Untergruppen der Greencard durch Arbeitsplatz beinhalten in einer Rangfolge die folgenden Qualifikationen:
• EB1: hochqualifizierte Arbeitnehmer, Führungskräfte, Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten auf den Gebieten Wissenschaft, Kunst, Sport und Wirtschaft.
• EB2: Fachkräfte mit Hochschulabschluss, Personen mit besonderen Fähigkeiten in Wissenschaft, Kunst und Wirtschaft.
• EB3: Qualifizierte Personen in akademischen Berufen, qualifizierte Fachkräfte, Facharbeiter sowie andere Arbeitnehmer mit in den USA gesuchten Fähigkeiten.
• EB4: besondere Mitarbeiter religiöser oder internationaler Organisationen oder der US-Regierung oder zurückkehrende Greencard-Halter.
• EB5: Greencard durch Investment.
Die EB5-Kategorie tritt in zwei Facetten auf. Das Standardprogramm setzt voraus, dass Investoren Kapital zwischen 500.000 und 1 Million Dollar in ein US-Wirtschaftsunternehmen investieren und zehn neue Vollzeit-Arbeitsplätze schaffen. Das sog. »Regional Center Program« setzt voraus, dass Investoren 500.000 Dollar in ein von den Immigrationsbehörden akkreditiertes US-Unternehmen investieren, wobei sie dieses Unternehmen nicht selbst leiten und auch nicht selbst für die Arbeitsplatzbeschaffung verantwortlich sind. Dies ist die pure Form der Greencard durch Investment. In der EB5-Kategorie stehen jährlich 10.000 Greencards zur Verfügung.
4. Greencard-Lotterie
Bei der alljährlichen Greencard-Lotterie werden 50.000 Greencards bereitgestellt, die auf sechs geographische Regionen aufgeteilt und an Personen aus Ländern verlost werden, die niedrige Einwanderungsraten in die USA aufweisen. Die Berechtigung, sich für das Programm zu bewerben, ergibt sich aus dem Geburtsort der Person, nicht ihrer Staatsangehörigkeit oder ihrem Wohnort. Auf die Internetseite der DV-Lotterie wird jedes Jahr im Oktober/November ein Registrierungsformular gestellt. Es ist nur möglich, sich während des Registrierungszeit-raumes anzumelden, um sich für die dann gültige DV-Lotterie zu bewerben.
Der Antragsteller muss das Online-Formular ausfüllen und dabei unter anderem seinen Ehepartner angeben (auch bei getrennt lebenden Ehepartnern) und alle unverheirateten, unter 21-jährigen Kinder – auch wenn es sich um die Kinder des Ehepartners handelt und/oder diese nicht beim Antragsteller leben und/oder gar nicht mit in die USA einwandern wollen.
Ein Gewinn in der Greencard-Lotterie bedeutet nicht automatisch auch den Erhalt einer Greencard. Die ausgewählten Antragsteller, deren Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren erhalten lediglich die Gelegenheit, ein Einwanderungsvisum zu beantragen, wobei sie jedoch die üblichen Voraussetzungen erfüllen müssen.
Die Voraussetzungen sind unter anderem, dass der Antragsteller eine mindestens zwölfjährige Schulausbildung erfolgreich abgeschlossen hat und damit einen dem US-Highschool-Diplom vergleichbaren Ab- schluss vorweisen kann. Oder der Antragsteller kann nachweisen, dass er innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens zwei Jahre in einem Beruf gearbeitet hat, der mindestens zwei Jahre Ausbildung oder Berufserfahrung erfordert.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient ausschließlich der allgemeinen Information.
Über die Autorin:
Sonja K. Burkard ist ehemalige deutsche Staatsanwältin und Gründerin der Kanzlei BURKARD LAW FIRM P. A. in Fort Myers. Sie ist anwaltlich zugelassen in Deutschland, Florida und New York. Telefon (239) 791-4400
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