(Foto: © Andrej Pogov)
Es ist hinlänglich bekannt, dass Halter einer Greencard mit ihrem weltweiten Einkommen in den USA steuerpflichtig sind. Aber wussten Sie, dass Sie unter Umständen auch ohne dauerhafte Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung in den Vereinigten Staaten verpflichtet sein können, US-Einkommensteuer zu zahlen?
Nach den Bedingungen des sogenannten »substantial presence test« können Sie auch als Nicht-Greencard-Halter einkommensteuerpflichtig sein, wenn Sie sich mindestens 31 Tage während des laufenden Jahres und 183 Tage während des laufenden und der vergangenen zwei Jahre in den USA aufgehalten haben. Wenn Sie also viel Zeit in den Vereinigten Staaten verbringen, gilt es, unabhängig von Ihrem Immigrationsstatus die Tage zu zählen.
Ihr Immigrationsstatus bestimmt unter anderem, in welcher Höhe Ihnen steuerliche Freibeträge auch im Erbfall zu stehen, ob Sie berechtigt sind, für Ihr Haus den Steuerfreibetrag für Personen mit Wohnsitz in Florida (»Florida homestead exemption«)zu beantragen und ob bei einem Verkauf einer Immobilie 15 Prozent FIRPTA-Steuer vom Verkaufserlös an die Steuerbehörden abzuführen sind. Wenn Sie sich mehr als sechs Monate in Florida aufgehalten haben, können Sie völlig unabhängig von Ihrem tatsächlichen Immigrationsstatus als Florida-Resident im familienrechtlichen Sinne gelten und damit in den Zuständigkeitsbereich der Familiengerichte in Florida fallen, wenn Sie zum Beispiel eine Scheidung oder Unterhaltszahlungen beantragen wollen. Wenn Sie Vermögenswerte in Florida besitzen, fallen diese bei einem Verkauf, der Eigentumsübertragung, der Aufteilung des Vermögens nach Scheidung im Ausland, einem Nachlassverfahren et cetera ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich der floridianischen Gerichte.
Was hat nun Ihr Testament mit Ihrem Immigrations- und/oder Aufenthaltsstatus zu tun? Wir haben bereits in vorangegangenen Artikeln darauf hingewiesen, dass ein im Ausland abgefasstes Testament unter Umständen in Florida vom Nachlassgericht nicht anerkannt wird. Dies hat unter anderem damit zu tun, dass testamentarische Dokumente in Florida nach von deutschen Normen abweichenden Formvorschriften abzufassen sind. Wenn Sie also Vermögenswerte in Florida besitzen, ist es ratsam, Ihren Letzten Willen ebenso wie sonstige Dokumente nach floridianischem Recht aufzusetzen.
In letztere Kategorie fallen etwa Patientenverfügungen, Bevollmächtigungserklärungen für rechtsgeschäftliches Handeln, Einsichtsrechte in medizinische Akten, Entscheidungen für medizinische Behandlungen und Eingriffe sowie Erklärungen, wer im Notfall als Betreuer vom Vormundschaftsgericht eingesetzt werden soll, um Entscheidungen über Ihre Person oder Vermögenswerte zu treffen. Dies mag Ihnen vielleicht übertrieben weitreichend erscheinen, ist aber im Alltag häufig von überaus großer Bedeutung.
Dazu ein Beispiel aus der Praxis: Ein Ausländerinvestiert in Immobilien in Florida. Er lebt im Ausland und wird vom ausländischen Gericht unter Vormundschaft gestellt. Der ausländische Vormund will die Immobilien verkaufen. In diesem Fall ist die Einsetzung eines Bevollmächtigten vom Vormundschaftsgericht in Florida erforderlich, um den Verkauf abzuwickeln und die Dokumente für die Eigentumsübertragungwirksam zu unterzeichnen. Ein Aufwand, der durch entsprechende Vorkehrungen vermieden werden kann.
Fazit: Sie sollten sich möglichst frühzeitig umfassend beraten lassen, um sich juristisch und steuerlich gegen alle Eventualitätenabzusichern.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient ausschließlich der allgemeinen Information.
Über die Autorin
Sonja K. Burkard ist Gründerin der Kanzlei BURKARD LAW FIRM, P. A. in Fort Myers.
Sie ist anwaltlich zugelassen in Deutschland, Florida und New York. Telefon (239) 791-4400; E-Mail: info@burkardlawfirm.com