(Foto: © Ellen Smile)
Schon 1608 siedelten sich die ersten Deutschen in Virginia an. Und bereits im Jahre 1790 eröffneten die neu gegründeten Vereinigten Staaten von Amerika ihr erstes Konsulat in Hamburg. Fast 8 Millionen Deutsche emigrierten zwischen 1820 und 1850 vorrangig in die Bundesstaaten des Mittleren Westens.
Heute stehen die USA mit rund 330 Millionen Einwohnern auf Platz 3 der Liste der bevölkerungsreichsten Länder der Welt. Davon stellen die Nachfahren deutscher Einwanderer mit rund 45 Millionen Menschen und damit rund 15 Prozent der Gesamtbevölkerung die zahlenmäßig zweitgrößte Gruppe. 2017 wurden weltweit etwa 600.000 Nichteinwanderungs- und Einwanderungsvisa für die USA erteilt. Das US-Konsulat in Frankfurt hat im vergangenen Jahr 1899 Einwanderungsvisa vergeben, ein Jahr zuvor wurden rund 50.000 Nichteinwanderungsvisa genehmigt.
Das geltende US-Einwanderungsrecht basiert im Wesentlichen auf Bundesgesetzen aus den Jahren 1921 (Einführung des Quotensystems), 1952 (Immigration and Nationality Act), 1986 (Immigration Reform and Control Act), 1990 (Immigration Act), 1996 (Illegal Immigration Reform and Immigrant Responsibility Act) und 2002 (Homeland Security Act). Seither wurde immer wieder über eine grundlegende Reform gesprochen, ohne dass sich freilich Wesentliches geändert hätte, da alle derartigen Gesetzesinitiativen scheiterten.
Seit dem Antritt der Regierung unter Präsident Donald Trump werden nun wieder umfassende Änderungen des amerikanischen Einwanderungsrechts diskutiert. Demnach soll die jedes Jahr stattfindende Greencard-Lotterie abgeschafft, das bisherige Einwanderungsgesetz nach dem Vorbild Australiens und Kanadas zu einem kompetenzbasierten Punktesystem geändert und das Geburtsortsprinzip des US Staatsbürgerschaftsrechts aufgegeben werden.
Im vergangenen Jahr hat Präsident Trump durch den Erlass von einigen »executive orders « Einreisebeschränkungen angeordnet, die durch mehrere Gerichtsentscheidungen überprüft und zuletzt im Dezember 2017 vom U.S. Supreme Court vorerst zum Teil aufrechterhalten wurden. Diese bestehen im Wesentlichen in Einreiseverboten für Staatsbürger bestimmter Länder (Iran, Jemen, Libyen, Nordkorea, Somalia, Tschad und Venezuela).
Eine abschließende Entscheidung des Obersten Bundesgerichtes steht noch aus. Weitere wesentliche Änderungen des US-Immigrationsrechts sind bisher noch nicht verabschiedet worden. Somit gilt weiterhin das bisherige Immigrationsrecht, das eine Vielzahl von Nichteinwanderungsvisa und Einwanderungsvisa unter anderem für Investoren und Personen mit nahen familiären Bindungen zu US-Staatsbürgern und Greencard-Haltern vorsieht.
Keiner weiß allerdings, ob, wann und gegebenenfalls wie das US-Einwanderungsrecht geändert werden wird. Wer plant, vorübergehend oder dauerhaft in den Vereinigten Staaten zu leben, sollte sich rechtzeitig über die bestehenden Möglichkeiten mit einem erfahrenen Immigrationsanwalt beraten.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient ausschließlich der allgemeinen Information.
Über die Autorin
Sonja K. Burkard ist Gründerin der Kanzlei BURKARD LAW FIRM, P. A. in Fort Myers. Sie ist anwaltlich zugelassen in Deutschland, Florida und New York. Telefon (239) 791-4400; E-Mail: info@burkardlawfirm.com