"Permanent Resident Card", kurz Greencard
Vom 4. Mai an sind die Ergebnisse der diesjährigen Greencard-Lotterie online abrufbar. (Foto © Bartolomiej Pietrzyk/Shutterstock.com)
Die Ergebnisse der in diesem Jahr durchgeführten Verlosung im Rahmen des Diversity-Visa-Programms 2025 sind ab dem 4. Mai ausschließlich online abrufbar. Die Website USA.gov der US-Regierung weist ausdrücklich darauf hin, dass das Außenministerium (Department of State) die Lotterieteilnehmer, deren Bestätigungsnummern bei der Verlosung gezogen wurden, nicht persönlich via E-Mail informiert. Bei derartigen E-Mails, in denen zur Zahlung einer Antragsgebühr aufgefordert wird, handelt es sich um Betrugsversuche.
Bewerber, die ihre Bestätigungsnummer nicht mehr haben, können sie über das Onlineformular auf der Website des U. S. Department of State/Bureau of Consular Affairs abfragen. Alle Lotteriegewinner sind berechtigt, sich um eine Greencard zu bewerben. Für diejenigen, die im Hinblick auf Bildung und Ausbildung über die geforderten Mindestqualifikationen verfügen und bei denen aus Sicht der Immigrationsbehörde keine sonstigen Gründe dagegen sprechen, ihnen ein permanentes Aufenthaltsrecht in den USA zu gewähren, stehen die Chancen, dass dem Antrag stattgegeben wird, prinzipiell gut. Allerdings werden in jedem Jahr nur 55.000 Greencards vergeben, während die Zahl der bei der Lotterie Ausgelosten angesichts der erfahrungsgemäß relativ großen Zahl von Bewerbern, die sich nicht qualifizieren oder von ihrem Antrag zurücktreten, rund doppelt so hoch ist. Daher kommt es regelmäßig vor, dass auch Bewerber, die alle Voraussetzungen erfüllen, letztlich doch keine Greencard erhalten, weil das Kontingent erschöpft ist.
Um einen Antrag auf Erteilung eines Einwanderungsvisums zu stellen, muss man sich zunächst auf dem Diversity-Visa-Portal des U. S. Department of State registrieren. Anschließend ist das Antragsformular DS-260 online auszufüllen. Nach der Einreichung des Formulars zusammen mit digitalen Kopien von Fotos sämtlicher Antragsteller, die nicht älter als sechs Monate sein dürfen und einigen formalen Kriterien entsprechen müssen, erhält man eine E-Mail der Einwanderungsbehörde, in der einem ein Termin für das obligatorische, in der US-Botschaft beziehungsweise einem US-Konsulat durchgeführte Interview mitgeteilt wird. Wie man sich darauf am besten vorbereitet, erfahren Sie hier.
Nach dem Interview teilt der Konsularbeamte dem Hauptantragsteller mit, ob ihm und seinen Angehörigen ein Einwanderungsvisum erteilt wird. Sofern dies der Fall ist, werden die Antragsteller darüber informiert, wann sie Ihre Visa und die zur Visumserteilung einbehaltenen Reisepässe (zurück)erhalten. Darüber hinaus erhalten die Antragsteller ein versiegeltes Paket von Dokumenten, die sie bei der Einreise in die USA vorlegen müssen. Zugleich ist pro Antragsteller eine Gebühr von 330 Dollar zu entrichten.