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Greencard-Inhaber, die sich für längere Zeit nicht in den USA aufhalten wollen, sollten einen »Re-Entry Permit« beantragen. (Foto: © Darryl Vest)
Ein Gewinn bei der Greencard-Lotterie stellt im Prinzip nur die Erlaubnis dar, den eigentlichen Antrag einzureichen. In diesem zweiten Schritt muss nämlich belegt werden, dass einerseits ein mit dem US-High-School-Abschluss vergleichbarer Schulabschluss vorliegt oder eine entsprechende Berufserfahrung vorhanden ist, die mindestens eine zweijährige Ausbildung erforderte. Zum anderen ist nachzuweisen, dass ausreichend Startkapital vorhanden ist. Des weiteren muss eine medizinische Untersuchung erfolgreich absolviert werden. Geprüft wird auch ein etwaiger strafrechtlicher Hintergrund des Antragstellers.
Ehepartner können schon zu diesem Zeitpunkt ebenfalls die Greencard beantragen, auch wenn die Ehe erst nach der Auslosung eingegangen wurde. Dasselbe gilt für Kinder, die bei der Eintragung im Oktober noch keine 21 Jahre alt waren.
Zwei weitere Dinge entscheiden über die letztendliche Ausstellung der Greencard: die Losnummer selbst und auch der Termin, an dem der Antrag eingereicht wird. Als Faustregel gilt: Je niedriger die Losnummer, umso »sicherer« ist die Greencard. Gerade in den vergangenen zwei Jahren ist es vorgekommen, dass Gewinner mit höheren Nummern leer ausgingen, auch wenn alle Unterlagen rechzeitig eingereicht wurden.
Der Greencard-Antrag kann entweder bei der US-Botschaft im Heimatland abgewickelt werden oder auch in den USA, wenn sich der glückliche Gewinner bereits mit einem Visum in den Vereinigten Staaten aufhält. Ein Antrag über die Botschaft kann jederzeit nach der Ziehung eingereicht werden. Bei einem Antrag in den USA muss abgewartet werden, bis die Losnummer bearbeitet wird – da kann es schon einmal knapp werden, denn bis zum 30. September des folgenden Jahres muss die Greencard ausgestellt sein, sonst verfällt das Antragsrecht.
Geht der Antragssteller den Weg über die Botschaft, wird zunächst ein vorläufiges Einwanderungsvisum ausgestellt. Innerhalb von sechs Monaten muss dann die erste Einreise mit diesem Visum erfolgen. Mit dem Einreisestempel wird eine vorläufige unbefristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erteilt, ehe die eigentliche Greencard nach einiger Zeit per Post zugestellt wird.
Nachdem der Greencard-Status aktiviert wurde, gelten die 180- und 365-Tage-Regel: Nach einer Abwesenheit von 180 Tagen kann der Grenzbeamte bei der Wiedereinreise die Vermutung äußern, dass der Hauptwohnsitz in den USA aufgegeben wurde. Ist ein Greencard-Inhaber länger als 365 Tage am Stück außerhalb der USA, ist die Greencard kein gültiges Einreisedokument mehr. Soll der Aufenthalt im Heimatland länger dauern, kann aber ein »Re-Entry Permit« zum Schutz der Greencard beantragt werden, die offizielle Erlaubnis, bis zu zwei Jahre nicht in die USA einzureisen, ohne den Entzug der Greencard zu riskieren.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient ausschließlich der allgemeinen Information.
Über die Autorin
Sabine Weyergraf ist zugelassene Rechtsanwältin in New York und praktiziert in ihrer eigenen Rechtsanwaltskanzlei Weyergraf Immigration in Sarasota. Telefon (941) 706-4102, E-Mail: sabine@weyergrafimmigration.com