1 von 2
Zur Greencard durch Investitionen mit dem EB-5-Programm. (Foto: © Bart Sadowski)
2 von 2
Der Traum vom Leben und Arbeiten in den USA. (Foto: © Bart Sadowski)
Die Kategorie EB-5 für »Immigrant Investors« enthält drei Unterkategorien, die auf unterschiedlichen Investitionsmöglichkeiten beruhen: 1. Investition von 500.000 Dollar in ein qualifizierendes »Regionalzentrum«; 2. Investition von 500.000 Dollar und Schaffung von zehn neuen Vollzeit-Arbeitsplätzen in einem »vorbestimmten Beschäftigungsbereich« in einer landwirtschaftlichen oder städtischen Gegend mit hoher Arbeitslosigkeit; 3. Investition von einer Million Dollar und Schaffung von zehn neuen Vollzeit-Arbeitsplätzen in der Region Ihrer Wahl.
Wenn man in ein qualifizierendes Regionalzentrum investiert, braucht man die Investition nicht zu verwalten oder die direkte Schaffung von zehn neuen Vollzeit-Arbeitsplätzen nicht zu beweisen. Man muss nicht einmal in der Region leben, in der sich das Investitionsobjekt befindet. Investitionen in ein qualifizierendes Regionalzentrum haben den Vorteil, dass das Projekt bereits von der Einwanderungsbehörde genehmigt worden ist. Die Investition muss allerdings das Wirtschaftswachstum fördern. Dieses wird durch ein Gutachten von einem Wirtschaftswissenschaftler bestätigt.
In allen EB-5-Unterkategorien muss der Investor beweisen, dass er das Kapital gesetzmäßig erhalten hat – etwa durch Anstellung, Besitz eines Geschäfts, Investition oder Erbschaft. Er muss seine Steuererklärungen der vorigen fünf Jahre vorlegen und belegen, wie er das Kapital erarbeitet oder erhalten hat. Wenn er das Kapital geerbt hat, muss er beweisen, dass die Person, von der er die Erbschaft erhalten hat, das Kapital auch gesetzmäßig erworben hatte.
Bei der zweiten Variante muss man 500.000 Dollar in einen »vorbestimmten Beschäftigungsbereich« in einer landwirtschaftlichen oder städtischen Gegend mit hoher Arbeitslosigkeit investieren. Um in einer normal wachsenden Region investieren zu können, muss man gemäß der dritten Variante eine Million Dollar investieren. Die sonstigen Voraussetzungen für diese zwei Varianten sind gleich. Der Investor muss ein neues Unternehmen gründen, selbst das Unternehmen leiten sowie zehn neue Vollzeit-Arbeitsplätze schaffen. Man muss die ganze Summe gleich zu Beginn investieren, also das Kapital für die Ausstattung des Unternehmens ausgeben. Es reicht nicht aus, das Geld lediglich auf einem Konto zu deponieren. Man muss hingegen nicht unbedingt alle zehn Arbeitsplätze von Anfang an schaffen.
Bei allen EB-5-Varianten bekommt man die Greencard provisorisch für zwei Jahre. Vor Ablauf dieser Zeit muss man freilich nachweisen, dass man die Investition aufrechterhalten hat. Bei den letzten beiden Varianten muss man zusätzlich nachweisen, dass man die zehn Vollzeit-Arbeitsplätze geschaffen hat.
Zu beachten ist, dass man die Investition nicht aus Gewinnen aufbauen kann. Die Stellen von freien Mitarbeitern (»Independent Contractors«) gelten nicht als geschaffene Arbeitsplätze. Man erfüllt die Voraussetzungen auch nicht, wenn man ein bereits bestehendes Geschäft mit zehn Angestellten für eine Million Dollar kauft.
Über den Autor:
Anwalt Anthony Olson praktiziert Einwanderungsrecht in Sarasota. Kontakt: Telefon (941) 362-7100,
E-Mail: tony@immigrationvisausa.com