Was gibt's Neues vom amerikanischen Einwanderungsrecht? (Foto: © Ryan Rodrick Beiler)
I. Gebührenanpassung
Im Februar dieses Jahres hat das Auswärtige Amt (U. S. Department of State) einen neuen Vorschlag für die Gebührenordnung herausgebracht. Zweck der Anpassung ist sicherzustellen, dass Gebühren für konsularische Leistungen auch die Kosten reflektieren, die den USA als Leistungsträger entstehen. So ist für alle Nichteinwanderungsvisa-Anträge in den Kategorien H, L, O, P, Q und R eine Gebühr von 150 Dollar geplant. Für die E1-/E2-(Treaty Trader/Investor)Visakategorie sollen bis zu 390 Dollar Antragsgebühr anfallen. Die einheitliche Antragsgebühr für ein Nichteinwanderungsvisum betrug zuvor 131 Dollar.
Auch die Gebühren für Greencard-Anträge sind von der neuen Rechtsverordnung betroffen. Die derzeitige allgemeine Antragsgebühr von 355 Dollar für ein Einwanderungssvisum ist nicht länger gültig. Stattdessen hängt die Antragsgebühr von der Klassifizierung der zu beantragenden Greencard ab.
• Die Gebühr für ein Einwanderungsvisum für einen unmittelbaren Familienangehörigen wird von derzeit 355 Dollar auf 330 Dollar gesenkt.
• Auf Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses basierende Greencard-Anträge werden von 355 Dollar auf 720 Dollar erhöht.
• Greencard-Antragsgebühren für andere Visaklassifizierungen (wie zum Beispiel für in religiösen Organisationen tätige Angestellte) werden von 355 Dollar auf 305 Dollar gesenkt.
• Die Gebühr für die Greencard-Lotterie wird von 375 Dollar auf 440 Dollar erhöht.
Des Weiteren enthält die Rechtsverordnung wichtige Informationen zu den Greencard-Quoten. Anträge, die auf Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses beruhen, sind gesetzlich auf 140.000 Greencards pro Fiskaljahr begrenzt. Gemäß Angaben des Auswärtigen Amts wurde diese Quote im Fiskaljahr 2009 ausgeschöpft. Ferner wurden 96 Prozent der zur Verfügung stehenden Visa in den Greencard-Kategorien für Familienangehörige (die ein Jahreskontingent von 226.000 haben) im Fiskaljahr 2009 erteilt. Derzeit warten fast 3,5 Millionen Antragsteller auf Einwanderungsvisa in den durch Quoten begrenzten Greencard-Kategorien.
II. Illegale Einwanderer
In einem im ersten Quartal 2010 erschienenen Bericht schätzt das U. S. Department of Homeland Security (DHS), dass die Anzahl illegal in den USA lebender Einwanderer von 11,6 Millionen im Jahr 2008 auf 10,6 Millionen im Jahr 2009 zurückgegangen ist. Dies sei der stärkste Rückgang seit 30 Jahren. Außerdem ist es das zweite Jahr des Rückgangs in Folge und steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der aktuellen Wirtschaftskrise. Es überrascht nicht, dass illegale Einwanderer aus Mexiko 2009 mit geschätzten 6,6 Millionen den größten Anteil der illegalen Einwanderer ausgemacht haben. Die meisten nicht dokumentierten Einwanderer leben in Kalifornien (2,6 Millionen), Texas (1,7 Millionen) und Florida (720.000). Die Daten, auf denen diese Schätzungen beruhen, stammen vom U. S. Department of Homeland Security und dem Bureau of the Census.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient ausschließlich der allgemeinen Information.
Über die Autorin:
Ellen von Geyso, JD, LL. M., ist in Deutsch- land und Florida zugelassene Rechtsanwältin und Inhaberin der Anwaltskanzlei Ellen von Geyso, P. A. in Key Biscayne (Miami). Telefon (305) 365-0325, E-Mail: info@vongeyso.com