Pässe aus Deutschland und den USA
Deutschland oder USA? Diese Frage stellt sich in puncto Staatsbürgerschaft künftig nicht mehr. (Foto © Deutschlandreform/Shutterstock.com)
Weitere Informationen auch in unserer Florida-Sun-Ausgabe 3-2024
Update 7. Mai 2024: Das Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsrechts wurde auf den 27. Juni 2024 verschoben.
Update 26. März 2024: Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und wird damit am 26. Juni 2024 in Kraft treten.
Original:
Im Wesentlichen sieht das neue Staatsangehörigkeitsgesetz eine Verkürzung der Einbürgerungsfristen von 8 auf 5 beziehungsweise 3 Jahre sowie die Aufgabe des Prinzips der Exklusivität der deutschen Staatsbürgerschaft vor. Gemäß der bisherigen Rechtslage sollten Doppelstaatsbürgerschaften vermieden werden. Im neuen Staatsangehörigkeitsgesetz ist dagegen die Möglichkeit der Mehrstaatigkeit ausdrücklich festgeschrieben.
Damit wird der automatische Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei antragsgemäßem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit abgeschafft. So entfällt auch die bisherige Praxis, dass deutsche Staatsbürger, die zum Beispiel die US-Staatsbürgerschaft annehmen, aber ihre deutsche Staatsbürgerschaft nicht verlieren wollen, einen Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft stellen müssen. Der diesbezügliche Paragraph 25 des alten StAG wurde ersatzlos gestrichen.
Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes voraussichtlich im kommenden April gilt allerdings noch das bestehende Recht: Wer eine ausländische Staatsbürgerschaft auf Antrag annimmt, bevor er oder sie eine Beibehaltungsgenehmigung erhalten hat, verliert weiterhin die deutsche Staatsbürgerschaft.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient ausschließlich zur allgemeinen Information.
Sonja K. Burkard ist ehemalige deutsche Staatsanwältin und in Florida, New York und Deutschland zugelassene Rechtsanwältin. Sie praktiziert in ihrer eigenen Rechtsanwaltskanzlei Burkard Law Firm, P.A. in Fort Myers, Florida. Telefon (239) 791-4400, E-Mail: info@burkardlawfirm.com