Mogeln gilt nicht: Wer sein Rentnervisum mißbraucht, riskiert Einreiseverbot. (Foto: © Elfred)
Eine der Top-Destinationen für deutsche Ruheständler und solche, die es werden wollen, ist Florida. Leider ist es aber so, dass das US-Visarecht kein spezielles Visum für Rentner kennt. Rentner müssen sich also im Rahmen der üblichen Visa-Kategorien bewegen. Das heißt, sie können visumfrei einreisen, wenn sie bis zu 90 Tage im Lande verbleiben möchten. Wollen sie bis zu sechs Monate bleiben, können sie ein B1-/B2-Visum beantragen. Wollen Rentner darüber hinaus in den USA bleiben, dann können sie dieses nur zweckgebunden in einer der anderen Visakategorien.
Das B1/B2-Visum hat die gleichen Voraussetzungen wie das visafreie Reisen. Es wird für eine Dauer von zehn Jahren erteilt. Das heißt nicht, dass sich Besucher nun zehn Jahre in den USA aufhalten können, sondern lediglich, dass sie zehn Jahre lang berechtigt sind, mit diesem Visum einzureisen. Die Aufenthaltsdauer wird dann vom Grenzbeamten in der Regel für sechs Monate gewährt. Man kann allerdings – anders als beim visafreien Reisen – einmal in den USA eine Verlängerung beantragen.
Außer für Rentner ist das B-Visum natürlich auch für solche Menschen interessant, die geschäftlich in den USA unterwegs sind, etwa um sich mit Geschäftspartnern zu treffen, Verträge auszuhandeln oder an Konferenzen teilzunehmen. Grundsätzlich darf man mit diesem Visum jedoch keine Erwerbstätigkeit in den USA aufnehmen, die von einer amerikanischen Finanzquelle bezahlt wird – dies ist ein wesentlicher Zusatz.
Mogeln gilt nicht: Wer als Rentner sein Touristenvisum missbraucht, indem er etwa nur für kurzzeitige Unterbrechungen das Land verlässt, riskiert sogar ein Einreiseverbot. Ein Komplettumzug ist nur mit der Greencard, der zeitlich unbeschränkten Aufenthaltsbewilligung für die USA, möglich. Der Erwerb einer Immobilie ist entgegen manch missverständlicher Aussage keineswegs ausreichend für das Bleiberecht.
Eine vollständige Übersiedlung in die USA stellt für Ausländer im Rentenalter in den meisten Fällen eine unüberwindbare Hürde dar. Ein Rentnervisum, seit Jahren von Verbänden und diplomatischen Auslandsvertretungen gefordert, gibt es bis dato nicht. Deutsche, die es als Ruheständler schaffen, komplett nach Florida umzuziehen, hatten bereits Familienangehörige mit Daueraufenthaltsgenehmigung, die sie beim Erhalt der Greencard sponsern konnten. Oder sie haben über Jahre hinweg schon während ihrer Erwerbstätigkeit gezielt an den nötigen Voraussetzungen gearbeitet.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient ausschließlich der allgemeinen Information.
Über die Autorin:
Sonja K. Burkard ist ehemalige deutsche Staatsanwältin und Gründerin der Kanzlei BURKARD LAW FIRM P. A. in Fort Myers. Sie ist anwaltlich zugelassen in Deutschland, Florida und New York. Telefon (239) 791-4400
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