Strandwächterhäuschen in South Beach
Den meisten Antragstellern von Nichteinwanderungsvisa bleibt die Einreise in die USA bis auf Weiteres verwehrt. (Foto © Kamira/Shutterstock.com)
Seit dem 24. Juni dürfen auch Personen, die sich auf die Visa H-1B, H-2B, H-4, L-1A, L-1B, L-2 oder für ein J-1-Visum der Kategorien "Au Pair", "Camp Counselor", "Intern", "Summer Work Travel", "Teacher" oder "Trainee" bewerben und sich derzeit außerhalb der USA aufhalten, nicht in die Vereinigten Staaten einreisen. Dasselbe gilt für ihre Familienangehörigen. Ausgenommen davon sind Antragsteller, die im Besitz eines gültigen Visums oder eines anderen Reisedokuments wie etwa ein Travel Document oder ein Transportation Letter sind. Das Verbot gilt vorerst bis zum 31. Dezember 2020. Zugleich wurde das Einreiseverbot für Antragsteller der meisten Einwanderungsvisa ebenfalls bis mindestens Ende Dezember 2020 verlängert. Zu den Ausnahmen davon zählen weiterhin unter anderem Antragsteller auf EB-5-Investorenvisa.
Begründet wurde die Maßnahme wiederum mit dem Schutz des amerikanischen Arbeitsmarkts angesichts des Wirtschaftseinbruchs infolge der Corona-Krise. Wie das Einwanderungsberatungsportal The American Dream mitteilt, werden die Behörden bis Ende des Jahres zunächst jeweils nach 30, später nach 60 Tagen überprüfen, ob der Einreisestopp nach ihrem Befinden über den 31. Dezember hinaus verlängert werden muss. Visuminhaber, die ihr Visum verlängern oder ihren Status ändern wollen und sich derzeit in den USA aufhalten, haben dazu weiterhin die Möglichkeit.