Eine verspätete Ausreise kann unangenehme Folgen haben. (Foto: © justasc)
Das US-Einwanderungsrecht un- terscheidet bei ausländischen Staatsangehörigen zwischen »Non-Immigrants« und »Immigrants«. Es definiert den Begriff »residency« als gewöhnlichen Aufenthaltsort. Non-Immigrants (Non-Residents) wird das Aufenthaltsrecht in den USA nur zu einem bestimmten Zweck und für einen bestimmten Zeitraum gewährt. Dies ist beispielsweise bei Inhabern von Einreisevisa der Fall – z.B. Touristen (B-Visum) oder Investoren (E-Visum). Es gilt auch für die visumfreie Einreise mit ESTA-Anmeldung. Naturgemäß geht das Gesetz davon aus, dass der Visumsinhaber seinen Wohnsitz im Ausland beibehält bzw. dorthin zurückkehrt. Jeder Non-Immigrant sollte beachten, dass in der Regel das Aufenthaltsrecht nur bis zum bei Einreise im Pass vermerkten Datum besteht. Eine verspätete Ausreise kann unangenehme Folgen haben, bis hin zu einem späteren Einreiseverbot. Immigrants (»Permanent Residents«) hingegen sind Personen, die per Greencard ein dauerhaftes Aufenthalts- und Arbeitsrecht in den USA genießen.
US-Einkommensteuer
Ein Ausländer wird zum Resident im Sinne der US-Einkommenssteuergesetze, wenn er eine Greencard erhält oder das Kriterium einer Mindestaufenthaltsdauer (»Substantial Presence«) erfüllt. Die Mindestaufenthaltsdauer ist durch persönliche Anwesenheit in den USA von 183 oder mehr Tagen innerhalb eines Jahres gegeben. Viele übersehen jedoch, dass für die Berechnung der 183 Tage die Anzahl der Anwesenheitstage im aktuellen Steuerjahr sowie 1/3 der Tage des Vorjahres und 1/6 der Tage des davor liegenden Jahres zusammengerechnet werden. Ergibt diese Addition mehr als 183 Tage, gilt man als Resident – mit der Folge, dass das gesamte weltweite Einkommen der US-Einkommensteuer unterliegt. Davon gibt es jedoch Ausnahmen: Nicht mitgerechnet werden etwa die Anwesenheit zu medizinischen Zwecken oder ein Zwischenstopp von weniger als 24 Stunden bei bloßem Transit durch die USA. Schließlich besteht auch die Möglichkeit, durch Einreichung des Formulars 8840 den Nachweis zu führen, dass trotz der Erfüllung der »Substantial Presence« eine engere persönliche und wirtschaftliche Beziehung (»Closer Connection«) zu einem anderen Land besteht, wenn man sich tatsächlich nicht mehr als 182 Tage nur im relevanten Jahr in den USA aufgehalten hat. Weitere Hilfe kann ein Doppelbesteuerungsabkommen verschaffen, das unter bestimmten Voraussetzungen einen Resident als Nonresident behandelt. Besteht zwischen dem Heimatland und den USA ein derartiges Abkommen und hat ein Ausländer nach den Steuergesetzen beider Länder einen Wohnsitz im jeweiligen Land (»Dual-resident«), kann er in den USA das Formular 8833 einreichen und sich auf die Bestimmungen im Abkommen berufen, die vorrangig sind vor den US-Steuergesetzen.
US-Nachlass- und Schenkungssteuer
Die Definition des Wohnsitzes in den US-Nachlass- und Schenkungssteuergesetzen stellt nur auf die persönliche Anwesenheit und die (subjektive) Absicht eines dauerhaften Aufenthalts in den USA ab. Auch hier gilt es, ein relevantes Erbschafts- und Schenkungssteuerabkommen zu prüfen (wie z.B. zwischen den USA und Deutschland), das unter Umständen eine vorrangige Wohnsitzbestimmung enthält.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient ausschließlich der allgemeinen Information.
Über den Autor:
Felix A. Mehler ist Anwalt bei der Kanzlei Cohen & Grigsby in Naples und anwaltlich zugelassen in Florida, New York und Deutschland. Telefon (239) 390-1908
E-Mail: fmehler@cohenlaw.com