Angela Merkel
Bundeskanzlerin Angela Merkel wird am 15 Juli Washington besuchen. Nicht nur deutsche Unternehmen hoffen darauf, dass Präsident Biden sich bei dieser Gelegenheit auch zum Zeitpunkt der Aufhebung der Einreisesperre äußern wird. (Foto © Alexandros Michailidis/Shutterstock.com)
Eine sogenannte "National Interest Exception" zur US-Einreise, kurz NIE, kann gemäß dem US-Außenministerium an diejenigen vergeben werden, deren Aufenthalt in den USA im nationalen Interesse liegt. Hierzu zählen unter anderem Personen, die wichtige Unterstützung zur Unterhaltung der kritischen Infrastruktur des Landes leisten oder deren Anwesenheit wesentlich für bedeutende wirtschaftliche Aktivitäten in den USA ist. Weitere Personengruppen, die eine Sondergenehmigung erhalten können, sind etwa Journalisten, Studenten oder Forschende, die an akademischen Besuchsprogrammen teilnehmen. Keine NIE benötigen Ehepartner, minderjährige Kinder, minderjährige Geschwister von US-Bürgern oder Daueraufenthaltsberechtigten ("Lawful Permanent Residents", LPR) sowie Eltern minderjähriger US-Bürger beziehungsweise LPRs.
Wer dagegen mit einem US-Arbeitsvisum in den USA lebt, aber keiner Beschäftigung nachgeht, die als im "nationalen Interesse" liegend gilt, hat keinen Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung zur Einreise. Wie das Handelsblatt berichtet, sind viele in den USA arbeitende Deutsche daher gegenwärtig nicht in der Lage, in ihre Heimat zu reisen um dort etwa kranke Verwandte zu besuchen, da sie in diesem Fall nicht in die USA zurückkehren dürften. Infolgedessen haben deutsche Firmen laut der Wirtschaftszeitung Probleme, Mitarbeiter zu finden, die bereit sind, sich etwa zur Durchführung von Wartungsarbeiten in die USA schicken zu lassen. Da US-Präsident Biden sich zur Frage der Wiederöffnung des Landes für Reisende aus dem Schengen-Raum weiter bedeckt hält, hofft man darauf, dass es Kanzlerin Merkel bei ihrem Besuch in Washington im Juli gelingen wird, in dieser Hinsicht positiv auf den Präsidenten einzuwirken.
Wer sich nicht ganz sicher ist, ob er oder sie eines der Kriterien zur Erlangung einer NIE erfüllt, kann seit Neuestem den NIE-Navigator der Berliner US-Botschaft zurate ziehen. Das interaktive Programm legt seinen Nutzern einen Katalog von Fragen vor, die unter anderem die Staatsangehörigkeit, den aktuellen Aufenthaltsort, Details zur Einreise (via ESTA, mit Visum, im Transit usw.) und den Reisehintergrund betreffen. Aufgrund ihrer Antworten können sie dann ermitteln, ob für sie die Möglichkeit besteht, eine NIE zu erhalten.
Weitere aktuelle Informationen zu den Themen US-Visa und NIE erhalten Sie auf der Website der deutschen US-Botschaft. Die neuesten Informationen und Updates zur US-Einreise und rund um die Entwicklung der Corona-Pandemie in Florida und den USA finden Sie auf der laufend aktualisierten Seite Aktuelle Meldungen.