Flughafen Frankfurt am Main
Das Prozedere bei der Einreise nach Deutschland wurde für US-Bürger erleichtert, an der allgemeinen Einreisesperre ändert sich jedoch nichts. Im Bild das Gebäude des Flughafens Frankfurt am Main (Foto © Pradeep Thomas Thundiyil/Shutterstock.com)
Im Rahmen seiner Informationsarbeit zur Entwicklung der Corona-Pandemie erstellt das Robert Koch Institut eine ständig aktualisierte Liste von Risikogebieten. Diese werden in drei Kategorien eingeteilt: Einfache Risikogebiete sind Länder oder Regionen, in denen die wöchentliche Zahl der Neuinfizierten pro 100.000 Einwohner (7-Tage-Inzidenz) bei mehr als 50 liegt und/oder in denen die dort getroffenen Maßnahmen qualitativ und quantitativ als nicht ausreichend angesehen werden, um ein erhöhtes Infektionsrisiko auszuschließen. Daneben gibt es besondere Risikogebiete: Dies sind einerseits Hochinzidenzgebiete, in denen die 7-Tage-Inzidenz bei mindestens 200 liegt, andererseits sogenannte Virusvariantengebiete, in denen Varianten des Covid-19-Virus auftreten, die in Deutschland noch nicht verbreitet vorkommen und von denen angenommen wird, dass von ihnen im Hinblick auf die Übertragbarkeit, den Krankheitsverlauf oder die Wirksamkeit der Impfstoffe ein erhöhtes Risiko ausgeht. (Näheres dazu erfahren Sie auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums.)
Aufgrund der augenblicklichen Pandemielage und der sich daraus ergebenden Risikobewertung gelten nach wie vor generelle Einreisebeschränkungen in die EU aus den meisten Staaten, die nicht zur EU oder zum Schengen-Raum gehören. (Zu den derzeit davon ausgenommenen Ländern, aus denen ohne Einschränkungen Reisen in die EU möglich sind, zählen Australien, Neuseeland, Singapur, Südkorea und Thailand.) Dementsprechend können nicht-deutsche Reisende aus den vom Robert Koch Institut als Risikogebiete bezeichneten Ländern nur nach Deutschland einreisen, wenn dafür eine "zwingende Notwendigkeit" besteht. Dazu zählen laut den Angaben des Bundesinnenministeriums unter anderem Gesundheitspersonal, ausländische Fachkräfte, deren Beschäftigung aus wirtschaftlicher Sicht notwendig ist, Saisonarbeitskräfte, Personen, die internationalen Schutz oder eine medizinische Behandlung benötigen sowie unter bestimmten Umständen ausländische Studierende und ausländische Familienangehörige. Eine Ausnahme gilt auch für langzeitige unverheiratete Lebenspartner.
Wer sich innerhalb der zurückliegenden 10 Tage vor der Einreise nach Deutschland in einem einfachen Risikogebiet aufgehalten hat und mindestens 6 Jahre alt ist, muss spätestens 48 Stunden nach seiner Einreise einen negativen Covid-19-Test vorweisen, im Fall von eines Hochinzidenzgebiets muss ein solcher Test unmittelbar bei der Einreise vorgelegt werden und darf nicht älter als 48 Stunden sein. Dies gilt auch für Reisende, die bereits geimpft wurden oder eine Corona-Infektion überstanden haben. Laut The Local verlangen einige Fluggesellschaften gleichwohl auch von Reisenden aus einfachen Risikogebieten bereits vor dem Abflug die Vorlage einen negativen Test; es wird daher empfohlen, sich vorab bei der Airline nach den dortigen Bestimmungen zu erkundigen. Akzeptiert werden sowohl PCR- als auch Antigen-Schnelltests, sofern sie den vom Robert Koch Institut verhängten Qualitätsstandards entsprechen. Darüber hinaus besteht in beiden Fällen in Deutschland die Verpflichtung zu einer zehntägigen Quarantäne, die bei der Vorlage eines weiteren negativen Corona-Tests nach fünf Tagen vorzeitig beendet werden kann. Die Quarantänevorschriften unterscheiden sich allerdings teilweise in den einzelnen Bundesländern; eine Linkliste dazu findet sich auf der Website des Bundesaußenministeriums.
Für die Einreise aus einem Virusvariantengebiet gilt prinzipiell dasselbe wie für die Einreise aus einem Hochinzidenzgebiet, Ausnahmen für Personen, deren Einreise eine "zwingende Notwendigkeit" darstellt, gibt es hier aber nicht. Dies bedeutet, dass aus diesen Ländern allenfalls deutsche Staatsbürger nach Deutschland einreisen können. Darüber hinaus wurde aktuell auch eine Einreisesperre für Reisende aus einigen EU-Ländern beziehungsweise -Regionen verhängt, in denen vermehrt als gefährlich angesehene Virusvarianten auftreten.
Nachdem die USA in den zurückliegenden Monaten als Hochinzidenzgebiet eingestuft worden war, wird sie seit dem 7. März in der Liste der einfachen Risikogebiete geführt. Wer von dort nach Deutschland einreisen will und sich für eine der Ausnahmen qualifiziert, ist daher nun nicht mehr verpflichtet, direkt bei der Einreise einen negativen Corona-Test vorzuweisen, sondern kann diesen auch innerhalb von 48 Stunden nachreichen.
Darüber hinaus muss sich jeder, der aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreist, vor seiner Ankunft online unter Einreiseanmeldung.de anmelden. Nach der Anmeldung erhält man eine Bestätigung in Form eines Pdf-Dokuments, das nach Angaben von The Local mitunter auch beim Einchecken am Flughafen vorgezeigt werden muss.